Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0569Ausgegeben am 26.06.2014

Eing. Dat. 26.06.2014

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30

Antrag Magistratsvorlage Nr. 189/14 (Dez. I, Amt 80) vom 25.06.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2016 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30 = 694 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.261,80 EUR/Jahr (4,70 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Für alle Fälle der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

4.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30 läuft am 30.06.2016 ab. Die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 2,27 EUR/m² wird neu festgesetzt auf 3.261,80 EUR/Jahr (4,70 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 235,00 EUR/m²).

 

Die Erbbauberechtigte hat die Modalitäten der Erbbaurechts-Verlängerung akzeptiert.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2016 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.