Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0571Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding-Unternehmensgruppe (SOH)

- Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG)

- EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG)

hier: Abspaltungs- und Übernahmevertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/14 (Dez. I, Amt 20) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Abschluss eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages zwischen der EEG und der OPG, verbunden mit einer Erhöhung des Stammkapitals der OPG um 1.000,-- EURO, wird zugestimmt (vgl. Anlage).

 

 

Begründung:

 

Mit Grundsatzbeschluss des Magistrates der Stadt Offenbach vom 27.03.2013 zu Vorlage Nr. 120/13 wurde die Neuausrichtung des Geschäftsfeldes Standortentwicklung und Immobilienmanagement der SOH-Unternehmensgruppe in die Wege geleitet. In Umsetzung der Ergebnisse des Convenio-Projektes ist der im Beschlusstenor benannte Vertrag zu beschließen.

 

Die Übertagung des Teilbetriebes „Ingenieurdienstleistungen“ von der EEG an die OPG soll im Rahmen eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages nach dem Umwandlungsgesetz durchgeführt werden. Die EEG, als übertragende Gesellschaft, überträgt aus ihrem Unternehmen den Teilbetrieb „Ingenieurdienstleistungen“ mit allen Aktiva und Passiva auf die OPG, als übernehmende Gesellschaft. Eine Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz hat den Vorteil, dass von Rechts wegen alle diesem Betriebsteil zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse, technischen Betriebsmittel sowie die dazugehörigen Verträge von Rechts wegen an die OPG übertragen werden. Sämtliche sonstigen Verträge gehen von Rechts wegen auf die aufnehmende Gesellschaft über.

 

Die Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz kann rückwirkend zum 31.12.2013/01.01.2014 auf der Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 erfolgen. Eine rückwirkende Abspaltung ist dann innerhalb von 8 Monaten, also bis 31.8.2014 möglich.

 

Zur Durchführung der Abspaltung wird das Stammkapital der OPG um 1.000,-- € auf insgesamt 26.000,-- € erhöht und zwar durch Bildung eines neuen Geschäftsanteils. Der neue Geschäftsanteil wird nicht in Geld, sondern dadurch erbracht, dass der Teilbetrieb „Ingenieurdienstleistungen“ mit allen Aktiva und Passiva auf die OPG übergeht.

 

Der Aufsichtsrat der SOH hat in seiner Sitzung am 24.06.2014 eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Nach § 17 Abs. II lit. d) i.V.m. § 17 Abs. III lit. c) bedarf die Geschäftsführung der SOH eines Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 der HGO.

Nichtöffentliche Anlage:

Abspaltungs- und Übernahmevertrag

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro