Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0577Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Neubau einer Lüftungsanlage für das Hallenbad der Marienschule in Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 202/14 (Dez. I und III, Amt 60) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Neubau einer Lüftungsanlage für das Hallenbad Marienschule in Offenbach, nach der von der Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM), Senefelderstr. 162 in Offenbach im Auftrag des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 200.325,17 € einschließlich Planungskosten, wird vorbehaltlich

 

       - der Finanzierung

       - der Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das

         Regierungspräsidium Darmstadt

 

        zugestimmt.

2.       Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Stadtschulamtes bei Produktkonto 03130100.0951000040 „Hochbau, Maßnahmennummer 0313010800401401“ „Anschaffung im Bereich schulischer Aufgaben“  in Höhe von 137.729,60 € (86.709,60 € übertragene HAR und 51.020,00 €. Ansatz 2014) sowie einer Restfinanzierung aus dem beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement  geführten Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 4006 in Höhe von 62.595,57 €.

 

Amt 40 Produktkonto

03130100.0951000040:                                                               137.729,60 €

        Haushaltsplan 2014 Amt 60

Produktkonto 01010800.6161000260, PN V 4006:                 62.595,57 €

       Gesamt:                                                                                 200.325,17 €

 

3.       Das Schuldezernat wird beauftragt, mit dem Bischöflichen Ordinariat Mainz eine Kostenbeteiligung auszuhandeln, die sich an der Schwimmbadnutzung der Marienschule im Verhältnis zur Gesamtnutzung orientiert. Die zu erwartende Kostenbeteiligung wird zur Verringerung der Haushaltsmittel, die vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aus „Gebäudesanierungs, -unterhaltungs und –reparaturmitteln“ einzusetzen sind, verwendet.

 

4.       Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM) beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach verfügte seit der Schließung des Stadtbades Mitte 1992 über kein für Grundschulen nutzbares Lehrschwimmbad. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.1992 DS I(A) Nr. 1340 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 1992 wurde festgelegt, dass mit dem Träger und der Leitung der Marienschule entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen sind, um schnellstmöglich den Schwimmunterricht für Offenbacher Grund- und Förderschüler in der Marienschule erteilen zu können. Entsprechend der getroffenen Vereinbarung vom 14.06./02.07.1993 mit dem Bischöflichen Ordinariat Mainz ist die Stadt Offenbach verpflichtet, neben der Zahlung der Betriebskosten auch Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Eine regelmäßige Nutzungsentschädigung wird nicht geleistet.

 

Das Hallenbad der Marienschule wird als Lehrschwimmbad für die Offenbacher Grund- und Förderschulen genutzt. Die Erstvereinbarung wurde für die Dauer von 12 Jahren abgeschlossen. Die Folgevereinbarung vom 04.03.2003 verlängerte die Nutzungsdauer bis 01.07.2010, gemäß der letztgültigen Vereinbarung vom 22.12.2009 wurde die Nutzungsdauer bis 01.07.2020 verlängert.

 

Das Hallenbad der Marienschule wurde im Schuljahr 2012/2013 von 26.565 Personen genutzt. Der Anteil von Schülerinnen der Marienschule beträgt ca. 6,6% (1.750 Personen).

 

Die o.a. Nutzungsvereinbarung sieht in Position 6 vor, dass die Stadt für die von ihr genutzten Räumlichkeiten und Anlagen die Pflicht zur Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung übernimmt, soweit diese ausschließlich dem Betrieb des Schwimmbades dienen. Der Einbau einer neuen Lüftungsanlage geht nach hiesiger Auffassung über „Instandhaltung und Instandsetzung“ hinaus, so dass eine Kostenbeteiligung des Bischöflichen Ordinariates verhandelt werden muss. In Anbetracht der voraussichtlichen städtischen Investition wird in den Verhandlungen von dem Optionsrecht der Nutzungsverlängerung Gebrauch gemacht.

 

Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Bischöflichen Ordinariat Mainz erfolgen seitens Dezernat III, Stadtschulamt.

 

Die bauliche Umsetzung erfolgt dann durch Dezernat I, Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Projektleitung Bereich Hochbaumanagement, in Verbindung mit der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach.

 

Die vorhandene Lüftungsanlage, Baujahr 1995, versorgt das Schwimmbad und die Umkleideräume mit Frischluft und reguliert die Luftfeuchtigkeit. Anlagenteile wie Ventilatoren, Filter, Wärmerückgewinnungseinheit, Schalldämpfer, Klappen und Regeleinrichtungen sind verschlissen und können nicht mehr instandgesetzt werden.

Einzelne Einbauteile sind korrodiert, diverse lüftungstechnische Einbauteile funktionieren nicht mehr und Lüftungsklappen lassen sich nicht mehr bewegen.

 

Um den Hygieneanforderungen für Schwimmbäder (VDI 6022 und 2089 / Raumlufttechnik und technische Gebäudeausrüstung Schwimmbäder) zu entsprechen, ist es dringend erforderlich, die Lüftungsanlage inkl. aller Anlagenteile zu erneuern.

 

Durch den TÜV Hessen wurde per Prüfbericht vom 19.07.2012 die Genehmigung zum Betrieb der Anlage bis Mai 2015 erteilt, es wurde jedoch auch geäußert, dass eine weitere Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Erforderliche Maßnahmen:

Die alte Lüftungsanlage inkl. aller Kanäle und Einbauten wird demontiert und fachgerecht entsorgt. Es werden dann zwei neue Lüftungsgeräte mit je ca. 4.500m³/h Durchsatz für die Schwimmhalle und die Umkleideräume VDI-gerecht installiert.

 

Die Geräte werden mit integrierter Wärmerückgewinnung, energiesparenden EC-Ventilatoren, bedarfsgeregelter Volumenstromabsenkung und genauer Mess- und Regeltechnik in dem ehemaligen Stuhllager (für die Schwimmhalle) und in der vorhandenen Technikzentrale (für die Umkleiden) installiert.

 

Hierzu müssen brandschutztechnisch im ehemaligen Stuhllager eine F90-Wand (Feuerwiderstand 90 Minuten) und eine F90-Tür, zwischen Stuhllager und neuer Lüftungszentrale, eingebaut werden.

 

Weiterhin werden die alten Lüftungskanäle und lüftungstechnischen Einbauteile, wie Brandschutzklappen, Auslässe und Schalldämpfer ausgebaut, neu bemessen und erneuert. In diesem Zuge muss die Außenluftansaugung ebenfalls erneuert werden, da diese nicht der mittlerweile vorgeschriebenen Ansaughöhe von 300 cm über dem Erdboden entspricht.

 

Die Verteilung der Projektkosten auf verschiedene Produktkonten ist wie folgt zu erklären:

 

Die Maßnahme setzt sich sowohl aus investiven Bestandteilen (neue Lüftungsanlage) als auch aus Instandhaltungsleistungen zusammen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken, jedoch ist zu verhindern, dass Insekten eingesaugt oder Vögel eindringen können, sind an den Zu- und Abluftvorrichtungen, insbesondere am Ansaugturm geeignete Schutzmaßnahmen zu integrieren (z.B. Vogel- /Insektenschutzgitter bzw. –fliese). Es ist zu beachten, dass im Bereich der Zuluftanlagen keine Anlockwirkung für Insekten durch nächtliches Beleuchten erfolgt.

 

 

Klimaschutz / Energie

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Für den Betrieb der Lüftungsanlage sind die Anforderungen und Immissionswerte der TA Lärm zu beachten (Nachbarschaftsschutz). Beim Ausbau der alten Anlage (verkeimt, korrodiert) sind erforderliche Sicherheitsmaßnahmen (Arbeitsschutz) zu ergreifen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass mögliche Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen können.

 

Über die Maßnahme wurde von der Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM), in Zusammenarbeit mit Dritten, im Auftrag des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 200.325,17Fehler! Textmarke nicht definiert. € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  2 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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