Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0578Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 614 A
- An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße -

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 203/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 614 A (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der Verkehrsanlage des Kaiserleikreisels und der unbebauten Grundstücke südlich der Berliner Straße mit den Flurstücksbezeichnungen Nr. 305/7, 305/3, 307/3, 307/2 und den Teilflächen der Flurstücke Nr. 394/2 und 407 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 30.06.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Umweltbericht und ggf. die Bebauungsplanunterlagen sind um noch ausstehende Untersuchungsergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz zu ergänzen, falls notwendig entsprechend anzupassen und danach dem Magistrat abschließend zur Billigung vorzulegen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 614 A wird der planungsrechtliche Rahmen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei, östlich anschließend an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 609, geschaffen. Bereits 1998 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 614 sowie für die Bebauungspläne Nr. 609 und 610 gefasst. 1999 wurde zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach mit dem Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei und einem Grenzänderungsvertrag die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei geschaffen. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 12.09.2013 soll das städtebauliche Entwicklungskonzept aus dem fortgeschriebenen Rahmenplan, das von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013 beschlossen wurde, umgesetzt werden. Der fortgeschriebene Rahmenplan sieht vor, unter Beibehaltung des bisher vorgesehenen Verkehrssystems, den auf Dienstleistung und Gewerbe ausgerichteten Stadtteil weiterzuentwickeln. Weiterhin dient der Bebauungsplan Nr. 614 A der verkehrlichen Erschließung des Gebietes und der Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei.

 

Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Am 10.02.2014 wurden der fortgeschriebene Rahmenplan Kaiserlei und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Schallgutachten, dem Verkehrsgutachten sowie den DIN-Normen 18005 und 4109 in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 03.03.2014 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.01.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 16.01.2014 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 03.03.2014 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 28.11.2013 statt.

 

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dargestellt und ausgewertet. Die Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 614 A mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen des Fachbeitrages Artenschutz (Kapitel 2.1.1.1 Umweltbericht) werden die im Plangebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten kartiert. In Bezug auf Vögel und Reptilien konnte die Arbeit abgeschlossen werden. Insbesondere die Kartierung von Fledermäusen und verschiedenen Insektenarten dauert noch an. Das abschließende Ergebnis wird dem Magistrat zur Billigung vorgelegt, bevor das o.g. Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 614A stehen mildere Eingriffsinstrumentarien zur Neuordnung zur Verfügung. Diese genießen Vorrang vor dem Eingriff durch die Umlegung. Die Eigentumsverhältnisse stellen sich so dar, dass zur Umsetzung der Planung sowohl die Neuordnung der Grundstücke als auch die Regelung der Dienstbarkeiten innerhalb eines sehr kleinen Eigentümerkreises eigenständig erfolgen kann. Privatrechtliche Regelungen, insbesondere für den südöstlichen Plangebietsteil MK 5 und 6, sind umsetzbar. Diese sind einer Baulandumlegung vorzuziehen, weshalb eine Neuordnung durch Umlegung nach § 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 614A als nicht zulässig beurteilt wird. Damit kann auch von einer Anordnung der Umlegung für das Bebauungsplangebiet Nr. 614A abgesehen werden.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordneten-versammlung liegen aus:

-     Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 614A

-     Klimagutachten zum Bebauungsplan Nr. 614A

-     Machbarkeitsstudie Grenzgraben

-     Verkehrsgutachten zum Rahmenplan Kaiserlei

Anlagen:

1) Bebauungsplan - Planzeichnung

2) Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3) Begründung mit Umweltbericht

4) Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

 

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