Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0579Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641

– LIDL-Markt, Bieberer Straße / Kopernikusstraße –

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 204/14 (Dez I, Ämter 62 und 60) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 641 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1) für das Grundstück des LIDL-Marktes mit der Lagebezeichnung Bieberer Straße 225 und der Teilfläche der angrenzende Verkehrsfläche Kopernikusstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 2), die Umweltverträglichkeitsvorprüfung (Anlage 3) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 30.06.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 641 aufgestellt werden soll, handelt es sich um das Gelände des bereits bestehenden LIDL-Marktes an der Bieberer Straße.

 

Anlass der Planung ist der Wunsch der Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, den bestehenden Einzelhandelsmarkt zu erweitern. Die derzeitige Verkaufsfläche von rund 783 m² soll künftig auf rund 1.070 m² erweitert werden. Durch die gewonnene Fläche wird der Verkaufsraum vergrößert. Ziel ist es, eine Standardisierung des Betriebsablaufes und der Logistik sowie eine Verbesserung der Warenpräsentation zu erreichen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 641 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Verkaufsflächenerweiterung und für die in diesem Zusammenhang zu verlegende Zufahrt in der Kopernikusstraße in südwestliche Richtung schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 2) entnommen werden.

 

Die Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 21.10.2013 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Kosten inklusive aller Ingenieurleistungen bestätigt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher und westlicher Richtung schließen sich an das Vorhabengrundstück allgemeine Wohngebiete an; entlang der Bieberer Straße besteht ein Mischgebiet. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Durch das Vorhaben wird die Regelvermutungsgrenze zur Großflächigkeit von 1.200 m² Geschossfläche gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO überschritten. Die überbauten Flächen in der näheren Umgebung sind deutlich geringer als beim bestehenden Einzelhandelsgebäude. Eine Vergrößerung des Einzelhandels fügt sich daher nicht mehr in den Rahmen der bestehenden Bebauung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Gebäudeerweiterung ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.

 

Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen Wohnnutzung und Einzelhandelsstandort zu lösen bzw. zu minimieren.

 

Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 641 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Sitzung der Stadtverordneten vom 15.05.2014 gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 23.05.2014. Vom 02.06.-22.06.2014 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) wurde mit Schreiben vom 19.05.2014 über die Planungen informiert. Von Amt 33 wurden die zu berücksichtigenden Themenbereiche genannt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 641 mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Schalltechnische Untersuchung (Stand 27.01.2014) und die Auswirkungsanalyse (Stand 27.05.2014) zum Bebauungsplan Nr. 641 aus.

Anlagen:

1) Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung und textliche Festsetzungen

2) Begründung

3) UVP-Vorprüfung

4) Vorhaben- und Erschließungsplan

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro