Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0582Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/14 (Dez. I, Amt 80) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 242/5, 242/6, 242/7, 242/8, 242/9, 243/6, 243/7, 244/6, 244/7 Teilflächen mit insgesamt ca. 515 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 154.500,00 EUR (300,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 175.000,00 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 vorbehaltlich der Finanzierung und Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund des Projektbeschlusses vom 30.01.2014 [2011-16/DS-I(A)0492] sind im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Umbau des Kaiserleikreisels gemäß Grunderwerbsverzeichnis diverse Teilflächen entlang der Strahlenbergerstraße sowie der Kaiserleipromenade zu erwerben.

 

Die Erwerbe bzw. der Nachweis der Stadt, dass die Baumaßnahmen auf den tangierten privaten Flächen durchgeführt werden können, sind zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Förderbescheides durch das Land Hessen.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan