Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 15

Änderung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2014 ff
Antrag Magistratsvorlage Nr. 197/14 (Dez. I, Amt 20) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0572
Änderungsantrag Änderungsliste Ausschussvorsitzende HFB vom 21.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0572/1

Änderungsantrag CDU vom 23.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0572/2

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 24.7.2014,

2011-16/DS-I(A)0572/3

Ergänzungsantrag Piraten vom 24.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0572/3/1

 

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0572, 2011-16/DS-I(A)0572/1, 2011-16/DS-I(A)0572/3


Änderungsliste Investitionsprogramm (Finanzhaushalt) 2014

Änderungsantrag Änderungsliste Ausschussvorsitzende HFB vom 21.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0572/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2014.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  unter Berücksichtigung des Beschlusses 2011-16/DS-I(A)0572/1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Änderungen im beigefügten Investitionsprogramm 2014 ff für die Jahre 2013 bis 2018 werden beschlossen.

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

 

  1. der Bund und das Land Hessen die Kommunen und damit auch die Stadt Offenbach bedarfsgerecht finanziell ausstatten.

 

  1. im Zuge der KFA-Neuordnung die Quoten für „pflichtige Leistungen“, die im aktuellen Entwurf des Hessischen Finanzministeriums (Stand Mai 2014) aufgelistet werden, deutlich erhöht werden und sich dabei an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen orientiert wird. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Sportförderung, Kinderbetreuung, Soziales, Wirtschaftsförderung, Bildung, Kultur und Umwelt- und Klimaschutz. Es muss gewährleistet werden, dass von der Kommunalaufsicht zur Umsetzung der pflichtigen Leistungen keine Kompensationsmaßnahmen an anderen Stellen im Haushalt eingefordert werden können.
  2. die Neuausrichtung des KFA auf der Grundlage doppischer Haushaltsführung erfolgt.

 

  1. bei der Neuausrichtung des KFA die Bedarfsermittlung nicht rein nach „Pro-Kopf-Regelung“ erfolgt, sondern unter Berücksichtigung ausgewählter Strukturdaten bzw. sozioökonomischer Daten als Indikatoren für besondere Bedarfslagen (z.B. analog der Lehrerzuweisung nach Sozialstrukturindex) erfolgt.

 

  1. Sowohl bei den pflichtigen als auch bei den freiwilligen Leistungen Mindeststandards so definiert werden, dass Kommunen im Strukturwandel hierdurch keinen Wettbewerbsnachteil erleiden (z.B. bei der Frage der Standards für den baulichen Zustand, die Sach- und Personalausstattung bei KITAS und Schulen).

 

  1. bei der Zuweisung der finanziellen Mittel die Abdeckung eines Mindeststandards bei freiwilligen Leistungen ebenfalls eingerechnet wird.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0572/3/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

...ferner wird der Magistrat beauftragt über die Ergebnisse der Gespräche mit der Landes- und Bundesregierung öffentlich zu berichten.

 

2011-16/DS-I(A)0572/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

 

  1. der Bund und das Land Hessen die Kommunen und damit auch die Stadt Offenbach bedarfsgerecht finanziell ausstatten.

 

  1. im Zuge der KFA-Neuordnung die Quoten für „pflichtige Leistungen“, die im aktuellen Entwurf des Hessischen Finanzministeriums (Stand Mai 2014) aufgelistet werden, deutlich erhöht werden und sich dabei an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen orientiert wird. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Sportförderung, Kinderbetreuung, Soziales, Wirtschaftsförderung, Bildung, Kultur und Umwelt- und Klimaschutz. Es muss gewährleistet werden, dass von der Kommunalaufsicht zur Umsetzung der pflichtigen Leistungen keine Kompensationsmaßnahmen an anderen Stellen im Haushalt eingefordert werden können.

 

  1. die Neuausrichtung des KFA auf der Grundlage doppischer Haushaltsführung erfolgt.

 

  1. bei der Neuausrichtung des KFA die Bedarfsermittlung nicht rein nach „Pro-Kopf-Regelung“ erfolgt, sondern unter Berücksichtigung ausgewählter Strukturdaten bzw. sozioökonomischer Daten als Indikatoren für besondere Bedarfslagen (z.B. analog der Lehrerzuweisung nach Sozialstrukturindex) erfolgt.

 

  1. Sowohl bei den pflichtigen als auch bei den freiwilligen Leistungen Mindeststandards so definiert werden, dass Kommunen im Strukturwandel hierdurch keinen Wettbewerbsnachteil erleiden (z.B. bei der Frage der Standards für den baulichen Zustand, die Sach- und Personalausstattung bei KITAS und Schulen).

 

  1. bei der Zuweisung der finanziellen Mittel die Abdeckung eines Mindeststandards bei freiwilligen Leistungen ebenfalls eingerechnet wird.

 

2011-16/DS-I(A)0572/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Im Investitionsprogramm 2014 ff. wird die Investitionsnummer 1201010900601206 – Umbau Marktplatz/Bieberer Straße bis Großer Biergrund/Wilhelmsplatz auf

EUR 0,-- gesetzt.

 

Die entsprechenden Sachkonten sind dem anzupassen.

 

HFB vom 21.07.2014

Herr Oberbürgermeister und Stadtkämmerer Horst Schneider legt in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vom 21.07.2014 eine Änderungsliste zum Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014ff (Finanzhaushalt) vor. Die Ausschussvorsitzende, Frau Stv. Kötter (SPD), erhebt diese zum Antrag 2011-16/DS-I(A)0572/1 an die Stadtverordnetenversammlung.

2011-16/DS-I(A)0572/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2014.

 

2011-16/DS-I(A)0572

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  unter Berücksichtigung des Beschlusses 2011-16/DS-I(A)0572/1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Änderungen im beigefügten Investitionsprogramm 2014 ff für die Jahre 2013 bis 2018 werden beschlossen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung