Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 17

Regionalfonds
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/14 (Dez. I, Amt 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0574
Ergänzungsantrag CDU vom 16.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0574/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0574

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.       Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen, Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort im Hafen“ Investitionsnummer 0301010900601203 sowie für die Sanierung bzw. den Neubau der Kindertagesstätte 11, Brandenburger Straße 3, Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11, Brandenburger Str. 3“ Investitionsnummer 0601050900601301 zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig beim Land Hessen einzureichen.

 

2.       Die Einleitung der Förderantragsverfahren erfolgt unabhängig der von der Stadtverordnetenversammlung nach Vorliegen der Entwurfsplanung noch zu fassenden Projektbeschlüsse für die beiden Bauvorhaben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0574/1

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2011-16/DS-I(A)0574/1 nachgesehen werden.

2011-16/DS-I(A)0574

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.        Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen, Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort im Hafen“ Investitionsnummer 0301010900601203 sowie für die Sanierung bzw. den Neubau der Kindertagesstätte 11, Brandenburger Straße 3, Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11, Brandenburger Str. 3“ Investitionsnummer 0601050900601301 zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig beim Land Hessen einzureichen.

 

2.        Die Einleitung der Förderantragsverfahren erfolgt unabhängig der von der Stadtverordnetenversammlung nach Vorliegen der Entwurfsplanung noch zu fassenden Projektbeschlüsse für die beiden Bauvorhaben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung