Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014
TOP 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641
– LIDL-Markt, Bieberer Straße / Kopernikusstraße –
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 204/14 (Dez I, Ämter 62 und 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0579
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 641 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1) für das Grundstück des LIDL-Marktes mit der Lagebezeichnung Bieberer Straße 225 und der Teilfläche der angrenzende Verkehrsfläche Kopernikusstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 2), die Umweltverträglichkeitsvorprüfung (Anlage 3) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 30.06.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.08.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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