Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 26

Beitritt zur KAG Rodau-Bieber
(Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber) hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/14 (Dez. II, Amt 33) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0583

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes für das Gewässersystem
Rodau – Bieber ist durch die Zusammenführung der beiden bestehenden Arbeitsgemeinschaften „Koordination des Hochwasserschutzes und Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ und „Unterhaltung des Gewässers Bieber“ zu stärken.

Mit Wirkung zum 01.01.2015 tritt die Stadt Offenbach am Main der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ bei, deren örtlicher Geltungsbereich alle Abschnitte der Bieber im Gemarkungsbereich der Stadt Offenbach umfasst.

 

2. Die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung des Gewässers Bieber“, der die Städte Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Offenbach und Mühlheim seit dem 21.12.2009 angehören, wird zum 31.12.2014 aufgehoben. Der dafür nach § 10 der Vereinbarung notwendige Beschluss des Lenkungsrates liegt seit 21.01.2013 vor. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt dies zur Kenntnis.

 

3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ zu erklären und einen entsprechenden Nachtrag zu der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.08.2011 zu unterzeichnen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu dieser Arbeitsgemeinschaft erfährt durch den Beitritt keine inhaltlichen Veränderungen.

 

4. Die Stadt Offenbach wird im Lenkungsrat der KAG Rodau – Bieber durch Bürgermeister Peter Schneider vertreten.

 

(Nachrichtlich: Zu Ziffer 2 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung