Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 31

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 116 (für die Ausweisung von Straßen und einer Straßenüberführung über die Bundesbahnstrecke Ffm.-Bebra im Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Kastanienallee, Holunderweg, Eibenweg, Rotdornweg und dem Weg westlich des Neuen Friedhofs)
hier: Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/14 (Dez. I, Amt 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0588

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Aufhebungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

Der am 01.04.1975 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 116 (für die Ausweisung von Straßen und einer Straßenüberführung über die Bundesbahnstrecke Ffm.-Bebra im Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Kastanienallee, Holunderweg, Eibenweg, Rotdornweg und dem Weg westlich des Neuen Friedhofs) ist aufzuheben.

 

Das von der Aufhebung berührte Gebiet (siehe Anlage) beinhaltet die Flurstücke mit Katasterbezeichnung Gemarkung Bürgel, Flur 14, Flurstücke 7/8, 19/12, 19/15, 38/2, 39, 42/6, 42/11, 42/13, 42/15, 42/16, 42/17, 51/3, 51/4, 51/5, 51/6, 51/7 teilweise, 55/5 teilweise, 68/5, 69/2, 71/2, 80/3, 86/11, 86/12, 120, 121/4 teilweise, 144 teilweise, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151/1, 151/2, 151/4, 151/5, 152, 153, 154, 155/1, 155/2, 156, 157, 158, 159/1, 159/2, 159/3, 159/4, 160, 161, 162 teilweise, 164 teilweise, 165 teilweise

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)

 

Im Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 116 ist von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abzusehen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung