Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0607Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 18.09.2014

 

 

 

 

 

Neufassung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 270/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main

Aufgrund der §§ 1 bis 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am       folgende Neufassung der

 

Straßenbeitragssatzung (StrBS)

 

beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main erhält die als Anlage 1 beigefügte Neufassung.

 

Artikel 2

 

Diese Neufassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisherige Straßenbeitragssatzung vom 22.08.2002 außer Kraft.

 

 

Begründung:

 

Mit Wirkung vom 24.03.2013  wurde das Hessische Kommunalabgabengesetz  (HessKAG) geändert. Die vorliegende Satzung berücksichtigt diese Gesetzesänderung. Ausserdem wird die Satzung an aktuelle Entwicklungen/Gegebenheiten angepasst.

 

Die Regelungen wurden – dem Offenbacher Bedarf entsprechend – angepasst, um klare Handlungsvorgaben für die Anwendung zu erhalten. So fehlten bisher z.B. die Prozentsätze für den Stadtanteil bei „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ oder „Wirtschaftswegen“.

Bei der Erarbeitung wurde weitgehend die Mustersatzung von WEKA – Rechtssichere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Beushausen/Böttcher) berücksichtigt. Das Kernstück der bisherigen Satzung aus dem Jahre 2002, die Verteilungsregelung, blieb erhalten, da sie aus Sicht des Fachamtes keiner Änderung bedarf und von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher immer bestätigt wurde.

 

Folgende Änderungen/Anpassungen wurden vorgenommen:

 

·           In § 6 wurde zur Verdeutlichung in Abs. 2 eingefügt, wie mit Zuwendungen Dritter zu verfahren ist.

 

·           Da er in der Vergangenheit öfter zu Problemen führte, wurde der sog. Gewerbezuschlag konkretisiert.

 

·           Mit dem neuen HessKAG ist auch die Forderung nach einem Fertigstellungsbeschluss entfallen. Daher wird in § 10 Abs. 2 zur Klarstellung für die Bürgerschaft eingefügt, wann eine beitragspflichtige Baumaßnahme beendet ist.

 

·           In § 12 wird – entsprechend dem neuen HessKAG – bei Vorausleistungen zukünftig auf den Baubeginn abgestellt.

 

·           Die Möglichkeit, Vorauszahlungen per Vertrag zu leisten, wird aufgenommen.

 

·           § 13 weist – entsprechend dem neuen HessKAG – auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung bei berechtigtem Interesse hin.

 

·           § 14 (Datenerhebung, Datenerfassung) definiert, welche Daten zur Beitragserhebung verwendet werden dürfen.

 

Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlagen:

Anlage 1: Neufassung der Straßenbeitragssatzung

Anlage 2: Gegenüberstellung alte /neue Satzung (Synopse)

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro