Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0609Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 18.09.2014

 

 

 

 

 

Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 273/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit zwei 1‑Feld-Sporthallen und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach (Baufelder MI 8a + b), nach der von der OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 26.610.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen“, Investitionsnummer 0301010900601203 wie folgt bereitgestellt:

 

     Haushaltsmittel 2013 u. früher:       1.990.000,00 €                    

     Haushaltsplan 2014:                            700.000,00 €                 

     Haushaltsplan 2015:                      11.900.000,00 €                      

     Haushaltsplan 2016:                     12.020.000,00 €                   

     Gesamt:                                        26.610.000,00 €

 

    Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2014 eine

    Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.920.000,00 € zur Verfügung.

 

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

    Höhe von 2.030.532,50 € sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu

    veranschlagen.

 

4. Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der

    Kindertagesstätte gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten-

    versammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) beantragt werden. Der

    erwartete Zuschuss beläuft sich auf rund 4.938.000,00 €.

 

5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß

    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid

    für den Regionalfonds und die Einzelgenehmigung durch den RP Darmstadt zur

    Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2014 vorliegt. Gleichzeitig

    muss die Finanzierung in den Folgejahren gesichert sein.

 

7. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abhängig vom Grunderwerb von der

    derzeitigen Eigentümerin Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG. Die Kosten

    für den Grunderwerb sind in der Projektsumme nicht enthalten. Die

    Beschlussvorlage zum Grunderwerb wird von Dezernat I/Amt für

    Wirtschaftsförderung und Liegenschaften eingebracht.

 

 

Begründung:

 

Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 ge-fassten Grundsatzbeschluss (DS I (A) 566 und DS I (A) 566/1) wurde der Ma-gistrat u.a. beauftragt, die für den Neubau einer Grundschule und Kita im Hafen Offenbach erforderlichen Planungs- und Kostendaten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Folge wurde für das Bauvorhaben „Neubau einer 4-zügigen Grundschule, einer Kindertagesstätte sowie einer 2-Feld-Sporthalle in Offenbach“ im Jahr 2011 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Entwurf des Büros waechter + waechter, Darmstadt, wurde als 1. Sieger des Architektenwettbewerbs vom Preisgericht zur Umsetzung empfohlen. Zudem hat der Bewerber im Verhandlungsverfahren, welches sich als zweite Stufe des VOF-Verfahrens an den Architektenwettbewerb anschloss, die höchste Punktzahl erreicht.

 

Mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 forderte der Regierungspräsident die Stadt Offenbach auf, alternative Standorte zu prüfen sowie unterschiedliche Bauvarianten bzw. Standards für den ausgewählten Standort Hafen Offenbach kostenmäßig zu ermitteln und zur abschließenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Auf Grundlage dieses Variantenvergleichs  hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.07.2012 (2011-16/DS-I(A)0195) eine Ergänzung zum Grundsatzbeschluss (Grundsatzbeschluss II) vom 18.03.2010 gefasst und den Magistrat beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Beschluss folgte den Ergebnissen des Variantenvergleichs und den daraus resultierenden Empfehlungen, u.a. mit dem Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage und den Passivhausstandard. Dadurch wurden die Kosten auf 26,61 Mio. € reduziert.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung war Bedingung für die aufsichtsbehördliche Zustimmung durch den Regierungspräsidenten zur Fortführung des Projektes. Diese Zustimmung wurde am 22.02.2013 erteilt.

 

1.    Bauwerksdaten

Die Grundstücksgröße beträgt 7.093 qm.

Die Bruttogrundrissfläche beträgt 10.748 qm, davon entfallen 8.551qm auf die Schule mit Sporthallen und 2.197qm auf die Kita.

 

Insgesamt wird von ca. 540 Nutzern ausgegangen. Die vierzügige Grundschule ist für 400 Kinder ausgelegt, die Kindertagesstätte mit 9 Gruppen für 140 Kinder.

 

Ein 5-geschossiger Fachklassentrakt und die zwei übereinander angeordneten 1-Feld-Sporthallen bilden die im Bebauungsplan geforderte 5-geschossige Raumkante zum Nordring. Die zweigeschossigen, kammartigen Klassen- und Gruppentrakte von Grundschule bzw. Kindertagesstätte vollziehen die Blockkante nach und bilden zwei ruhige Innenhöfe, die jeweils der Schule bzw. der Kindertagesstätte zugeordnet sind. Der Innenbereich wird durch den mittig zwischen Kindertagesstätte und Schule angeordneten, gemeinsam genutzten Mensa- und Bibliotheksbereich geteilt.

 

Alle Klassenräume sowie die Gruppenräume der Kita sind zu den Innenbereichen orientiert. Durch den fünfgeschossigen Riegel werden Innenräume und Freiräume vom Nordring abgeschirmt. Sämtliche Klassenbereiche der Grundschule sind zweigeschossig organisiert; nur die Fachklassen sind in den oberen Geschossen des Riegels am Nordring angeordnet. Zur optimalen natürlichen Belichtung der kompletten Raumtiefe sind die Klassenräume zweiseitig in den ruhigen Innenhof belichtet. Da die Erschließung der Gruppenräume von der Stirnseite erfolgt, können die Lehrer die Differenzierungsbereiche gut einsehen. Jeweils 4 Klassenräume mit 2 Gruppenräumen und einem Vorbereitungsbereich werden zu ablesbaren Jahrgangsstufenbereichen zusammengefasst. Zum Innenhof entsteht aus den wechselnden Nutzungsbereichen eine kleinmaßstäbliche Struktur mit einzelnen, gut ablesbaren „Klassenhäusern“. Diese werden durch eine ringförmige „Schulstraße“ zusammengebunden und erschlossen. Rücksprünge und Aufweitungen vor den Klassenräumen dienen als nutzbare Garderobenbereiche. Der räumliche Wechsel zwischen Enge und Weite wird durch den Wechsel der geschlossenen und transparenten Fassadenflächen unterstrichen, so dass ein räumlich abwechslungsreicher, lichtdurchfluteter Flur als kommunikative Erschließungsfläche entsteht. Die ringförmige Wegeführung ermöglicht kurze Wege und eine einfache und übersichtliche Orientierung. Am Flur liegen zweiläufige Treppen, die einen direkten Zugang in den bzw. aus dem Freibereich ermöglichen. Der Hauptzugang liegt an der Südwestecke des Fachklassenriegels. An die offene Eingangshalle schließt im Erdgeschoss die ganztägige Arbeit und Jugendhilfe an; die Verwaltung liegt im 1. Obergeschoss und ist über einen Luftraum bzw. eine Freitreppe räumlich und funktional direkt an den Haupteingang angebunden. Die Fachklassen im Obergeschoss sind ebenfalls nach Süden ausgerichtet, so dass im gesamten Gebäude keine Unterrichtsräume ohne direktes Sonnenlicht nach Norden liegen. Die Gemeinschaftsbereiche mit den von beiden Einrichtungen zu nutzenden Räumen (Cafeteria, Mehrzweckraum) sind zentral zwischen den Höfen in einem eingestellten Riegel angeordnet, der zugleich die Freibereiche der Einrichtungen trennt, so dass gegenseitige Störungen auszuschließen sind.

 

Die Räume der Krippe sind ebenerdig zum Innenhof im Erdgeschoss, die Räume des Kindergartens im 1. Obergeschoss angeordnet. Analog den „Klassenhäusern“ umschließen die jeweils beidseitig belichteten Gruppenräume den Innenhof. Zwischen den Gruppenräumen liegen die Intensivräume. Den ebenerdigen Krippenräumen sind jeweils eigene Terrassen und Gartenräume zum Lernen und Spielen zugeordnet. Für jede Gruppe sind im Eingangsbereich der Gruppenräume die erforderlichen Nassbereiche vorgesehen. Davor liegen die Garderobenbereiche – die Erschließung ist mit Blick nach außen als vielgestaltiger Spielflur konzipiert. Der Eingang erfolgt eingerückt an der südöstlichen Gebäudeecke aus der Straße „Am Hafendeck“ (Planstraße B).

 

2.    Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Die Goetheschule als zuständige Grundschule im Schulbezirk Nordend wurde bislang als sechszügige Grundschule geführt. Aufgrund der von der Landesregierung vorgegebenen Verringerung der Klassenhöchststärken auf 25 Kinder, der steigenden Schülerzahl in der Primarstufe sowie den gestiegenen Anforderungen an Räume für ganztägige Arbeit und Betreuung im Nordend hat sich jedoch mittlerweile eine Neunzügigkeit entwickelt. Die Raumreserven sind seit 2011 ausgeschöpft. Die Deckung des Bedarfs erfordert einen Neubau. Der Neubau wird das erforderliche Gesamtangebot an Schulplätzen erweitern.

 

Entsprechend der vom Jugendamt erstellten Prognosen ist mit einem zusätzlichen Platzbedarf an Kindertagesbetreuung im Nordend zu rechnen, der nicht in den vorhandenen Einrichtungen und Räumlichkeiten gedeckt werden kann. Neben dem seit 1996 bestehenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab 3 Jahren ist nun auch der seit 2013 bestehende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren zu beachten. Für den Standort Hafen wurde vom Jugendamt ein Bedarf an 140 Plätzen, d.h. 9 Gruppen ermittelt.

 

Das Raumprogramm für die vierzügige Grundschule umfasst Klassen- und Gruppenräume sowie Vorbereitungsräume für 16 Schulklassen, eine Klein- und eine Vorklasse, Fachklassen für Musik, Werken, Kunst, EDV, Deutsch+PC, Verwaltungsräume, eine Bibliothek, einen Sinnesraum, einen Integrationsraum, sowie ein Angebot für Ganztagesunterricht, bestehend aus einem Bereich für Begegnung und Freizeit, Hausaufgabenraum und Cafeteria. Hortbetreuung soll in den Räumen der Grundschule angeboten werden. Räume für ganztägige Arbeit und Jugendhilfe und dazugehörige Büroflächen ergänzen das Raumprogramm.

 

Der Mehrzweckraum ist der Cafeteria für Veranstaltungen zuschaltbar. In der Küche werden die Mahlzeiten für Schule und Kita vorbereitet. Die Kindergartenkinder essen in den Räumen der Kita.

 

Der Schule zugehörig, doch auch zur Nutzung für die Kita, werden 2-Einfeld-Sporthallen mit den dazugehörigen Nebenräumen wie Geräteräume und Umkleiden/Duschen errichtet. Die Sporthallen liegen jeweils für beide Einrichtungen gut erreichbar an der Schnittstelle von Schule und Kita und sind für externe Nutzer (Vereine) über ein separat zu schließendes, von außen zugängliches Treppenhaus erreichbar.

 

Das Raumprogramm für die Kindertagesstätte umfasst alle notwendigen Räume für vier Krippengruppen (Kinder unter 3 Jahren) sowie fünf Kindergartengruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Der Mehrzweckraum ist für die gesamte Kita nutzbar. Vervollständigt wird das Programm mit Büro/Verwaltung, Personalraum und allen erforderlichen Material- und Sanitärräumen.

 

Die allseits umschlossenen Freibereiche der Grundschule und des Kindergartens sind als offen bespielbare, durchgängige Räume konzipiert, die durch Höhenmodulation in unterschiedliche Teilbereiche für Rückzugsmöglichkeiten und Spielbereiche gegliedert werden. Die zudem an die Klassenhäuser der Grundschule und die Gruppenbereiche des Kindergartens angrenzenden Kleinflächen können von den Klassen/Gruppen bespielt und im Zuge des Unterrichts bzw. der Betreuung genutzt werden.

 

Die Sporthallen sowie die Räume für ganztägige Arbeit und Jugendhilfe sind vom Nordring her zugänglich.

 

3.    Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

 

3.1  Variantenvergleich und Beurteilung

 

Im Rahmen der Studie zur Ergänzung zum Grundsatzbeschluss wurden bereits die erforderlichen Variantenbetrachtungen durchgeführt und zur Entscheidung vorgelegt (2011-16/DS-I(A)0195, siehe oben):

 

-       Vergleich von drei energetischen Standards (EnEV 2009, EnEV 2012 bzw. EnEV 2009-30%, Passivhaus)

 

-       Gegenüberstellung verschiedener baulicher Qualitäten (Konstruktionen und Materialwahl)

 

-       Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der o.g. Konstruktionen unter Einbeziehung der Unterhaltskosten und Lebenszyklusbetrachtung

 

-       Alternativen zum Nachweis der Stellplätze in der geplanten Tiefgarage

 

Die Stadtverordnetenversammlung folgte den Empfehlungen der Studie bezüglich des energetischen Standards (EnEV 2012 bzw. EnEV 2009 -30% mit mechanischer Lüftung) sowie der baulichen Qualitäten auf Grundlage der Wirtschaftlichkeits-betrachtung.  Auf den Bau der Tiefgarage wurde verzichtet. Mit den vorliegenden Planungs- und Kostendaten werden die Festlegungen dieses Beschlusses umgesetzt.

 

3.2     Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

 

Auf der Grundstücksfläche befinden sich bislang Teile der alten Bebauung des industriell geprägten Hafengeländes (ehem. Lokschuppen „Hafen 2“ sowie die sogenannte Ölhalle) sowie ein Abschnitt der Straße „Hafen“ und im übrigen Brache ohne Großvegetation und schützenswerte Arten. Der Neubau stellt keinen erheblichen Eingriff in einen Natur- bzw. Landschaftsraum dar.

 

4.    Beschreibung der Maßnahme

 

4.1 .1 Objektplanung Gebäude

 

Das Gebäude soll in Massivbauweise mit zweischaligen Außenwänden, Kerndämmung und Vormauerung errichtet werden. Nach oben hin schließt sowohl der zweigeschossige Gebäudetrakt als auch der fünfgeschossige Gebäudetrakt jeweils mit einer Flachdachkonstruktion mit Warmdach ab.

Die Mauerwerksaußenwände erhalten folgenden Aufbau:

 

-       115 mm Verblendmauerwerk Klinker im Dünnformat, Luftschichtanker

 

-       160 mm Wärmedämmung (Kerndämmung): hydrophobierte Mineralwolle, Anwendungstyp WZ nach DIN 13162, WLG 032 W/m²k

 

-       250mm (300 mm im Bereich der Sporthallen) Stahlbeton-Massivwand

 

-       Graffitischutz bis 2,10 m Höhe an den zu öffentlichen Flächen gelegenen Fassaden

 

Transparente Fassadenelemente:

 

-       thermisch getrennte Holz-Pfosten-Riegel Bauweise

 

-       Profile im Inneren: Holzlamellen (Nadelholz, z.B. Fichte) verleimt, Oberfläche transparent lackiert.

 

-       Äußere Profile und Deckschalen: Aluminium, Oberfläche eloxiert oder pulverbeschichtet, verbesserter Randverbund.

 

-       Verglasung: Hochwertige Isolierverglasung

 

-       Sonnenschutz: außenliegend an allen Süd-, Ost- und Westfassaden; Senkrechtmarkisen aus textilem Screengewebe, solarer Abminderungsfaktor Fc ≤ 0,30; Behänge durch elektromotorisch gesteuerte Rohrmotoren betrieben; übergeordnete Sensorik (Wind- und Regenwächter)

 

Dächer:

 

-       Die Dachflächen der zweigeschossigen Bereiche: extensiv begrünt.

 

-       Die Dachflächen der vier-und fünfgeschossigen Bereiche: Kiesdächer

 

 

Die Tragdecken aus Stahlbeton erhalten im zweigeschossigen Bereich folgenden

 

Aufbau:

 

-       80mm Pflanzsubstrat, Samenmischung

 

-       Bautenschutzmatte gem. Flachdachrichtlinien

 

-       2 mm Kunststoffdachdichtungsbahn

 

-       200 mm i.M. Gefällewärmedämmung EPS DAA nach DIN 13163, WLG 035 w/m²k

 

-       200 mm Grundwärmedämmung EPS DAA nach DIN13163, WLG 035w/m²k

 

-       5 mm Bitumendachabdichtung

 

-       250 mm Stahlbetonflachdecke

 

Im vier- und fünfgeschossigen Bereich gilt folgender Aufbau:

 

-       50 mm Kiesschicht

 

-       Schutzvlies gemäß Flachdachrichtlinien

 

-       2 mm Kunststoffdachdichtungsbahn

 

-       200 mm (im Mittel) Gefällewärmedämmung EPS DAA nach DIN 13163, Wärmeleitgruppe (WLG) 035 w/m²k

 

-       200 mm Grundwärmedämmung EPS DAA nach DIN13163, WLG 035w/m²k

 

-       5 mm Bitumendachabdichtung

 

-       180 – 360 mm Stahlbetonflachdecke

 

Boden:

 

-       Standardaufbau: schwimmende Heizestriche auf Systemträgerplatten

 

-       Standardbodenbelag Linoleum

 

-       Treppenhäuser: Betonwerkstein

 

-       Küche: Bodenfliesen, rutschhemmend im Dünnbett verlegt

 

-       Sanitärbereiche: fugenlose Epoxidharzbeschichtung, rutschhemmend

 

-       Sporthallen: fugenloser farbiger Belag

 

Innenwände:

 

-       Sichtbeton (SB3) für die am stärksten mechanisch beanspruchten Wandflächen der Flurbereiche sowie die Treppenhäuser, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden und ein dauerhaft angemessenes Erscheinungsbild, einhergehend mit geringen Instandhaltungskosten zu erzielen.

 

-       sonst. Innenwände: Metallständerkonstruktion (Trockenbau), Qualität Q3 gespachtelt, geschliffen, deckender Latexanstrich

 

 

-       Sanitärbereiche: raumhoch mit der gleichen Epoxidharzbeschichtung wie die Fußböden

 

-       Küche: Kalkzementputz und glasierte Fliesen

Türen:

 

-       Brandschutztüren in Flurbereichen erhalten eine Offenhaltung;

 

-       T30/T90-Türen als Raumabschlüsse von Klassen- und Gruppenräumen werden mit Freilauffunktion ausgestattet

 

-       Raumtüren: Stahlumfassungszargen, Türblätter bei Klassen- und Gruppenräume mit Schalldämmmaß R’w =32 dB auf. Oberflächen aus HPL-Beschichtung

 

Decken (in Aufenthaltsräumen und Fluren):

 

-       Akustisch notwendige Abhangdecken; verdeckt montierte zementgebundene Holzwolleleichtbauplatten

 

Bei der Wahl aller Materialien wird auf Nachhaltigkeit geachtet, um die Kosten für die Instandhaltung gering zu halten.

 

Barrierefreiheit

 

Alle Geschosse des Neubaus sind über zwei Aufzüge nach DIN 18040-1 barrierefrei zu erreichen. Der Aufzug im Bereich der Grundschule ist für den Transport einer Krankenliege konzipiert. Die in der DIN geforderten Bewegungsflächen werden an allen Stellen eingehalten. Grundschule und Kita verfügen jeweils über ein barrierefreies WC. Für die Sporthallen ist eine barrierefreie Umkleide mit Dusche geplant. Schule und Kita verfügen über je einen Integrations- /Inklusionsraum. Die Zugänge in das Gebäude sowie die Hofflächen sind barrierefrei ausgestaltet. Alle Räume sind mit raumakustischen Maßnahmen an den Decken und an Teilflächen der Wände so ausgestattet, dass Nachhallzeiten reduziert werden und eine hohe Sprachverständlichkeit erreicht wird.

 

4.1.2 Gründung, Baugrund, Tragwerk

 

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde ein Baugrundgutachten erstellt, das durch den geotechnischen Bericht von CDM Smith vom 02.07.2014 ergänzt wurde.

 

Gemäß diesen Untersuchungen sind im oberen Schichtenbereich nicht tragfähige Auffüllungen bzw. weiche Lehme in einer Stärke von ca. 3,80 m bis 5,50 m unter Geländeoberkante zu erwarten. Diese Bodenschichten sind zur Lastabtragung nicht geeignet, daher entweder komplett auszutauschen oder mit pfahlartigen Tragelementen zu überbrücken. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Baugrundgutachters und zur Minimierung der Setzungsdifferenzen werden unter den Bauteilen C, D und E zum Schutz der Kaimauer erschütterungsarme Bohrpfähle geplant. Für die Bauteile A und B können nach Angabe des Baugrundgutachtens wirtschaftliche Fertigteilrammpfähle mit höherer Tragfähigkeit geplant werden. Die abschließende Entscheidung über die Art der Pfahlgründung wird nach Durchführung einer Proberammung getroffen. Darüber wird eine zwischen den Pfählen/Pfahlköpfen spannende Bodenplatte angeordnet. Das Gebäudetragwerk – ein Stahlbetonskelett – besteht aus Flachdecken und Stützen, kombiniert mit einzelnen Wandscheiben und Kernen von Treppenhäusern bzw. Aufzügen.

Bei der Ausführung einer Pfahlgründung können die Pfähle als Energiepfähle ausgebildet werden. Somit kann ein Teil des Energiebedarfs der geplanten Hafenschule durch regenerative geothermische Energie mit Sole-Wasser-Wärmepumpe gedeckt werden. Siehe hierzu auch Kapitel 5.1.

 

4.1.3 Außenanlagen

 

Die Freianlagen der Grundschule und Kindertagesstätte gliedern sich in zwei große, vollständig von Gebäuden umgebene Höfe mit angrenzenden kleineren Klassen- bzw. Gruppenhöfen. Der größere Hof (ca. 2.100 m²) dient zur Pausenversorgung der Grundschüler, der kleinere (ca. 1.100 m²) ist für die Kinder der Kindertagesstätte vorgesehen. Die Höfe sind charakterisiert durch einen offen bespielbaren durchgängigen Raum, der durch sogenannte „Spielinseln“ gegliedert ist. Die ellipsenförmigen Inseln bieten besondere Spielangebote für die jeweilige Altersgruppe. Schule: mehrstufiges Sitzpodest, baumbestandener Rasenhügel, Spielinsel mit Kletter- und Balancierkombination. Kita: Sandspielbereich, Kletterspielbereich und Raseninsel mit Balancierangeboten. In beiden Höfen werden stadtklimatolerante Baum- und Großstraucharten gepflanzt, jeweils zwei Sorten pro Hof, die sich in Wuchs, Blüte und Herbstfärbung ergänzen. In den kleinen Klassen- bzw. Gruppenhöfen sind Rückzugsmöglichkeiten und Gruppenspiel untergebracht. Hoffläche Schulhof: ca. 400 Schüler, 5 m² pro Schüler, Kitahof: ca. 140 Kinder, 8 m² pro Kind. Die ca. 7,00 m x 5,50 m großen angrenzenden sog. Klassenhöfe sind als Rückzugsräume mit Sitzmauern aus Sichtbeton und Bambusinseln mit Rhizomsperre ausgestattet. Die Gruppenhöfe der im Erdgeschoss befindlichen U3- Gruppen bieten jeder Gruppe ein Sandspielangebot und ein zusätzliches Spielangebot.

 

4.2     Technische Gebäudeausrüstung

 

4.2.1    Gebäudeleittechnik (GLT)

 

Die Gebäudeleittechnik wird auf dem Standard der Stadt Offenbach aufgebaut  und ist mit allen Offenbacher Schulen über das EVO-Rechenzentrum vernetzt. Die GLT meldet Ausfälle, überwacht und steuert Betriebszustände der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Neben der übergeordneten GLT haben auch die vor Ort befindlichen Hausmeister Zugriff auf die GLT. Das Gebäude arbeitet autark (Insel-GLT). Die Aufschaltung auf die Infra-GLT der GBM erfolgt mittels Schülernetzwerk, gemäß Abstimmung mit GBM und Stadtschulamt.

 

4.2.2    Heizung

 

Die Wärmeerzeugung der Schule erfolgt bivalent. Der größere Teil, ca. 2/3 der Heizlast, wird durch Fernwärme bereitgestellt. Die verbleibende Heizlast soll durch eine elektrische Sole-Wasser-Wärmepumpe aus Geothermie erbracht werden, die gleichermaßen dem sommerlichen Wärmeschutz der Schule dient. Die Fernwärmestation sowie die Wärmepumpe werden im 3. OG aufgestellt, wo sich ebenfalls die Wärmeverteiler sowie ein Pufferspeicher befinden. Der Anschluss an das öffentliche Fernwärmenetz erfolgt entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen. Für die Fernwärmeübergabestation ist ein redundanter Wärmetauscher geplant.

 

Die Trinkwassererwärmung, die Heizkörper in den Nebenräumen sowie die Deckenstrahlheizkörper in den Sporthallen werden aufgrund der höheren Systemtemperaturen vorwiegend aus der Fernwärme gespeist. Alle anderen Gebäudebereiche erhalten eine Niedertemperatur-Fußbodenheizung.

 

4.2.3    Sanitär

 

Alle Objekte werden über Anschluss- und Sammelleitungen an die Grundleitungen und an das öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen.  Das Abwasser der Küche wird über einen Fettabscheider und Probenentnahmeschacht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den Sanitärbereichen sind Bodeneinläufe vorgesehen.

 

Die Trinkwasserinstallation erfolgt entsprechend der aktuellen Vorschriften. Im Hausanschlussraum wird ein automatischer Rückspülfilter installiert und von dort die Kaltwasserverteilung als durchgeschleiftes Leitungssystem hergestellt, d.h. die Installation erfolgt dergestalt, dass alle Rohrleitungen nach Erfordernis durchspült werden und es somit zu keiner Verkeimung kommen kann. Dies ist im Rahmen der Legionellenprophylaxe für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung erforderlich.

 

Für die Kita und die Grundschule einschließlich Küche werden generell dezentral elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung vorgesehen. Die Waschtische in den Klassenräumen sowie die WCs jedoch werden nur mit Kaltwasser versorgt. Jeder Sanitärbereich der einzelnen Kitagruppen erhält einen Durchlauferhitzer. Zusätzlich ist für jede Etage der Kita eine Dusche vorgesehen. Für die Sporthalle kommt eine zentrale Warmwasserbereitung mittels Fernwärme zum Einsatz.

 

4.2.4    Elektro

 

Für die Versorgung des Gebäudes ist eine Trafostation erforderlich. Gemäß den Planungsvorgaben für das gesamte B-Plan-Gebiet sind oberirdisch freistehende Stationen nicht zulässig. Daher wird in Abstimmung mit dem Versorgungsträger der Trafo incl. Mittelspannungsanlage in das Erdgeschoss des Gebäudes integriert. Betreiber und Eigentümer der Station ist die EVO.

 

Das gesamte Kabel- und Leitungsnetz wird gemäß den geltenden technischen Regeln sowie in Abstimmung mit den Nutzern (Stadtschulamt, Jugendamt/EKO) ausgestattet:

 

-       Telefon und EDV: strukturierte, interdisziplinäre Verkabelung in Cat 7 Kabel mit Cat 6 Auslassdosen,

 

-       sämtliche Leuchten werden nach dem „Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ (EBPG) geplant und ausgeführt: energieeffiziente Leuchten mit energiesparenden Leuchtmitteln, EVG, in Teilbereichen LED, abhängig von Wirtschaftlichkeit und Einbausituation (große Raumhöhen),

 

-       Leuchten in Klassenräumen, Fluren, Treppenräumen, WC-Bereichen und Lehrräume über Bewegungs- bzw. Präsenzmelder geschaltet. In allen anderen Räumen Schaltung vor Ort. In den Klassen- und Gruppenräumen kann ebenfalls vor  Ort geschaltet werden,

 

-       Einbruchmeldeanlage: Teilüberwachung von Verwaltung, Eingangsbereiche und Flure im EG,

 

-       selektive elektroakustische Durchsageanlage bis in die Klassenräume für die Grundschule,

 

-       Notstromversorgung sämtlicher notstromberechtigter Verbraucher dezentral mit Batterien,

 

-       Sicherheitsbeleuchtung und Fluchthinweisleuchten,

 

-       gemeinsame Messung (EVU) und interne Abrechnung von Bereichen über Unterzähler,

 

-       Kabelnetz, Zählerplätze und Kabeltrassen für die Rückeinspeisung elektrischer Energie von einer Photovoltaikanlage vorgerüstet,

 

-       Behinderten-WC-Anlagen mit WC-Notrufanlagen.

 

Das Gebäude erhält nach den aktuell gültigen Vorschriften eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse 3.

 

4.2.5    Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

 

Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsstudie zum Grundsatzbeschluss II erhalten alle Aufenthaltsräume angesichts der Außenlärmbelastung eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad ca. 75 %). Es wurde eine dezentrale Lösung gewählt, um lange Leitungswege mit entsprechenden Effizienzverlusten zu vermeiden. Ferner werden die Räume mit jeweils mindestens einem öffenbaren Fenster ausgestattet, abhängig von der Raumgröße.

 

-       Grundschule/Klassenräume: die Klassenräume im 2-geschossigem Gebäudeteil werden jeweils zu Raumgruppen zusammengefasst und über auf dem Dach des 1. Obergeschosses stehende kleine Geräte  be- und entlüftet.

 

-       Fachklassen/Verwaltung: in dem fünfgeschossigen Fachklassen- und Verwaltungsgebäude wird  die Belüftung vertikal in die Etagen verteilt. Die Lüftungszentralen befinden sich im 2. Obergeschoss.

 

-       Kindertagesstätte: die Be- und Entlüftung des Kitabereiches erfolgt analog den Klassenräumen der Grundschule.

 

-       Sporthalle: die beiden übereinanderliegenden Sporthallen und die zugehörigen Umkleide- und WC-Bereiche werden über eine Lüftungsanlage  mit Wärmerückgewinnung in der RLT-Zentrale im 3. Obergeschoss neben den Sporthallen be- und entlüftet.

-       Cafeteria: der Bereich Cafeteria und die darüber liegenden Unterrichtsräume erhalten eine eigene Anlage. Diese wird zur Sicherstellung kurzer Leitungswege im Bereich oberhalb der Cafeteria platziert.

 

-       Küche: die Lüftungsanlage für die Küche im Erdgeschoss des fünfgeschossigen Bauteils befindet sich in einer RLT-Zentrale im
1. Obergeschoss oberhalb des Küchenbereiches. Die Lüftungsanlage ist entsprechend den Anforderungen der technischen Ausstattung der Küche und nach VDI 2052 ausgelegt.

 

4.2.6    Kühltechnik

 

Es ist vorgesehen, die aktivierten Gründungspfähle und das Leitungsnetz der Fußbodenheizung im Sommer zur Senkung der Raumtemperatur zu nutzen, indem über die Sonden in den Gründungspfählen Wärme ans Erdreich abgegeben wird.

 

4.2.7    Förderanlagen

 

Zum barrierefreien Erreichen aller Stockwerke und zum vertikalen Transport werden in dem Gebäude zwei Aufzugsanlagen (raumsparende maschinenraumlose Seilaufzüge), jeweils ein Aufzug in Schule bzw. Kita, installiert. Die Abmessungen der Kabine des Aufzugs in der Schule sind gem. §33 HBO in der Tiefe für den Transport einer Krankentrage ausgelegt. Ein Aufzug ist in der Breite für einen Mattentransportwagen (Sporthalle) ausgelegt.

 

4.2.8    Küche

 

Die Kücheneinrichtung für den Neubau der Hafenschule in Offenbach ist nach den Vorgaben der Nutzer als Kombination von  Ausgabeküche und Mischkostküche geplant.  Die Küche wird insgesamt 350 Essen zubereiten: 120 für Kitakinder, ca. 230 für Schulkinder. Die Küche kann sowohl als reine Ausgabeküche mit warmer Speisenanlieferung (System Cook & Serve) betrieben werden, als auch als Regenerier-Mischkostküche unter Nutzung der Systeme Cook & Chill sowie Cook & Freeze, d.h. es können gekühlte oder tiefgekühlte Speisen angeliefert werden. Die Küche beinhaltet alle erforderlichen Funktionsräume wie Personaltoilette, Personalumkleideraum, Schreibplatz, Trockenlager, Tiefkühlzelle, Normalkühlzelle, Spülküche, Ausgabetheke und eine Küche in Mischkostform. Der Standort für den erforderlichen Nassmüllkühler (Speisenreste) sowie für weitere Müllcontainer liegt im überdachten Außenbereich. Die Küche ist mit den erforderlichen thermischen Geräten wie Kombidämpfer, Kochkessel, Kippbratpfanne usw. ausgestattet. Die Speisen für die Kitakinder werden mittels beheizbarer und bauseits vorhandener Transportwagen von der Küche zu den einzelnen Gruppen transportiert.

 

5.    Klimaschutz und Energieeffizienz

 

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

 

Nach der Empfehlung aus der Studie für die Ergänzung zum Grundsatzbeschluss (Grundsatzbeschluss II) war das Gebäude gemäß EnEV 2012 zu planen (damals angenommener Zeitpunkt der Bauantragstellung). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde mit der Verabschiedung einer neuen Energieeinsparverordnung im Jahr 2012 gerechnet, die etwa einen um 30% niedrigeren Jahresprimärenergiebedarf als die EnEV 2009 fordern würde. Es wurde jedoch nicht im Jahr 2012 sondern erst im zum Jahr 2014 eine neue EnEV verabschiedet.

 

Die neue, seit 01.05.2014 gültige 1. Stufe der EnEV 2014 stellt im Jahresprimärenergiebedarf jedoch keine Verschärfung gegenüber der EnEV 2009 dar. Grundsätzlich ist der für die Gültigkeit der EnEV entscheidende Zeitpunkt das Datum der Einreichung der Baugenehmigungsvorlage. Gemäß Rahmenterminplan ist die Einreichung des Bauantrages für Spätherbst 2014 vorgesehen. Somit ist für den Neubau der Hafenschule als gesetzlich einzuhaltender Mindeststandard die EnEV 2014 mit den Anforderungen ab 01.05.2014 einzuhalten.

 

Der Grenzwert des auf die Nettogrundfläche (A = 9.099 m²) bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt

 

Q''P, Ref = 141,6 kWh/(m² × a).

 

Für den geplanten Neubau Grundschule und Kindertagesstätte  mit Sporthallen ergibt sich ein vorhandener auf die Nettogrundfläche bezogener Jahres-Primärenergiebedarf von

 

Q''P, Vorh. = 88,1 kWh/(m² × a).

 

Nach gegenwärtigem Stand der energetischen Bilanzierung unterschreitet die Planung die Vorgaben der ersten Stufe der EnEV 2014 um ca. 37 %. Aus den Auflagen des RP zum Haushalt der Stadt sowie dem Grundsatzbeschluss II geht hervor, dass den gesetzlichen Mindeststandards entsprochen werden muss. Die Unterschreitung des gesetzlichen Mindeststandards um 37 % wird ohne erhöhte Investitionskosten bereits durch die sehr guten Werte der gewählten Energieversorgung (Fernwärme und möglichst Geothermie) erreicht.

 

Damit sind sowohl die Vorgaben aus dem Grundsatzbeschluss II (EnEV 2009-30%), als auch die gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung erfüllt.

 

Ab 01.01.2016 wird die 2.Stufe der EnEV 2014 gelten, welche eine Verschärfung des Primärenergieverbrauchs um ca. 25% beinhaltet. Die vorliegende Planung wird diese Vorgabe um 12 % unterschreiten und folglich ebenfalls erfüllen.

 

Prognostizierter CO2-Ausstoß pro Jahr:

 

403.500 kg CO2/a bei 100% Fernwärmenutzung,

 

383.143 kg CO2/a bei Fernwärme + Geothermienutzung

 

Es wird angestrebt, die Beheizung durch geothermische Aktivierung der Gründungspfähle zu unterstützen. Die Möglichkeiten der Geothermienutzung durch Aktivierung der Gründungspfähle (z.T. Rammpfähle) sind mittels einer Proberammung vor Ort und eines geothermischen Tests im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung zu untersuchen.

 

Wasser

 

Der Wasserverbrauch ist stark abhängig vom Nutzerverhalten. Der grob abgeschätzte  Verbrauchswert für den Neubau beträgt: 800 cbm/a. Alle Waschtische und Duschen werden mit zeitgesteuerten, wassersparenden, selbstschließenden Armaturen ausgestattet. Durch den Einbau dieser Selbstschlussarmaturen ist der Dauerbetrieb unterbunden. WC-Spülkästen werden mit Wassersparfunktionstasten ausgestattet.

 

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

 

Neu zu errichtende Gebäude müssen den Wärme- und Kälteenergiebedarf (Wärmebedarf zur Heizung und Warmwasserbereitung, Kältebedarf zur Kühlung) durch anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien nach Maßgabe der §§ 5, 5a und 6 EEWärmeG decken. Kommen keine erneuerbaren Energien zum Einsatz, kann auf verschiedene Ersatzmaßnahmen zurückgegriffen werden. Als Ersatzmaßnahmen gemäß § 7 EEWärmeG kann der Wärme- und Kältebedarf durch Anlagen zur Nutzung von Abwärme bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (zu >=50 %) oder durch einen Nah-/Fernwärmeanschluss gedeckt werden. Gemäß Angaben der Energieversorgung Offenbach AG basieren mehr als 90 % der Energieerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung. Der Anschluss an dieses Fernwärmenetz mit einem Deckungsanteil von > 50 % am jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarf stellt somit eine Ersatzmaßnahme im Sinne des EEWärmeG dar. Die Anforderungen des EEWärmeG werden damit eingehalten. Der Erfüllungsgrad beträgt rund 141%.

 

Solarthermie

 

Die solare Warmwasserbereitung wurde untersucht und aufgrund einer berechneten Kapitalrücklaufzeit von ca. 40 Jahren als nicht wirtschaftlich bewertet.

 

5.2      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.2.1   Fassadenbegrünung

 

Eine Fassadenbegrünung ist nicht vorgesehen: aufgrund der umlaufenden Bebauung der Grundstücksgrenzen wäre eine Fassadenbegrünung nur an den Fassaden der Innenhöfe möglich. Die hierfür einzig in Betracht kommenden Rückwände der Klassen- und Gruppenräume sind wegen ihrer exponierten Lage und der Freiflächennutzung für eine Begrünung ungeeignet.

 

5.2.2    Dachbegrünung

 

Die Dachflächen des zweigeschossigen Gebäudeteils werden extensiv begrünt. Gemäß den Vorgaben aus dem Bebauungsplan beträgt die Substratschicht 80 mm.  Abzüglich der Technik- und Zugangsflächen stehen hierfür ca. 1.700 m² Fläche zur Verfügung (entspricht ca. 25% der Grundstücksfläche). Die Dächer des fünfgeschossigen Bereichs werden bekiest, um diese für PV-Anlagen nutzen zu können.

 

 

 

5.2.3    Photovoltaikanlagen (PV)

 

Die Dachflächen auf dem 5-geschossigen Gebäuderiegel entlang des Nordrings eignen sich aufgrund der Größe und der Ausrichtung sehr gut für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen. Die Flächen werden daher statisch für eine Bewirtschaftung mit PV-Anlagen durch einen externen Betreiber vorgerichtet. Daher wird auf diesen Flächen auf eine Begrünung verzichtet. Die PV-Anlagen selbst sind nicht Bestandteil der Planung und nicht in den Kosten für den Projektbeschluss enthalten.

 

5.2.4    Regenwassernutzung

 

Die Nutzung von Regenwasser hätte den Bau einer Zisterne erfordert. Wegen des kontaminierten Bodens und den damit verbundenen hohen Entsorgungskosten wurde hierauf aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verzichtet.

 

6.    Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

6.1 Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Ge­wässerschutz

 

Das Baugrundstück ist Bestandteil des Hafengeländes, für das ein Sanierungsbe­scheid des Regierungspräsidiums vorliegt. Die daraus bei der Erschließung und Bebauung des belasteten Hafengebietes zu berücksichtigenden Auflagen liegen im Verantwortungsbereich des Erschließungsträgers Mainviertel GmbH & Co. KG.

 

Gemäß Vorgabe des RP ist allen Bereichen, die unversiegelt bleiben (Freiflächen), der Oberboden bis 1 m Tiefe gegen unbelastetes Material auszutauschen oder zu überdecken. Sämtlicher Aushub wird durch das Bodenmanagement der Mainviertel auf Halden im Hafengebiet zwischengelagert, beprobt und der Analytik entsprechend fachgerecht entsorgt. Gemäß Bodengutachten wird keine Wasserhaltung notwendig sein. Sollte dennoch eine Wasserhaltung während der Gründungsarbeiten anstehen, erfolgt die evtl. notwendige Grundwasserreinigung über den Sanierungsträger.

 

6.2     Immissionsschutz

 

Die geplante Hafenschule liegt im geräuschrelevanten Einflussbereich des stark befahrenen Nordrings und der neu gebauten Straßen im Bebauungsplangebiet, vorhandener gewerblicher Nutzung außerhalb des Bebauungsplangebietes sowie des Flugbetriebs des Flughafens Frankfurt/Main.

 

Die Straßenverkehrsgeräusche des im Süden verlaufenden Nordrings sowie die Planstraße im Osten tragen maßgeblich zum Außenlärm tagsüber bei. Unter Zugrundelegung der in dem Schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan 563A angegebenen prognostizierten Schallemissionspegel der maßgeblichen Straßenzüge wurden für das Bauvorhaben die zu erwartenden Schallimmissionspegel an den Fassaden nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen berechnet.

 

In der ergänzenden schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan (Stadt Offenbach am Main, Bebauungsplan „563A Hafen Offenbach, Mainviertel“, Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 05-074-2, IBK, Ergänzung vom 29.08.2007)  sind die schalltechnischen Einwirkungen auf das Plangebiet aufgrund des Flugbetriebs des Flughafens Frankfurt/Main dargestellt. Für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen wurden die Fluglärmkonturen des Regionalen Dialogforums (RDF) für die Betriebsrichtung Ost im Prognosejahr 2020 zugrunde gelegt. In der o.g. schalltechnischen Untersuchung wird festgehalten, dass im Nahbereich des Nordrings der Straßenverkehrslärm die pegelbestimmende Lärmart ist. Auf diesen Flächen ist das Schallschutzkonzept gegen den Straßenverkehrslärm ausreichend, um auch den Fluglärm zu kompensieren. Auf den übrigen Flächen im Plangebiet wird von den höchsten Beurteilungspegeln des Fluglärms für den Planfall 2020 Ostbetriebsrichtung von 60 dB(A) am Tage ausgegangen.

 

Das Schalldämm-Maß der Außenbauteile wurde so dimensioniert, dass die nach VDI-Richtlinie 2719 anzustrebenden Innenpegel eingehalten werden:

 

Außenfassade Rw,R = 39 – 44 dB (A)

 

Innenhöfe        Rw,R = 35 dB (A)

 

6.3      Luftreinhaltung

 

Küchenfortluft wird über das höchstgelegene Dach (fünfgeschossiger Gebäudeteil am Nordring) in den freien Luftstrom ausgeblasen.

 

6.4     Gefahrstoffe in Bauteilen

 

Abbruch und Entsorgung der bestehenden Gebäude und der Straße erfolgt durch die Grundstücksverkäuferin (Mainviertel) nach den geltenden Regeln vor Beginn der Neubaumaßnahme. Der Abbruch der Bestandsgebäude ist nicht Teil dieses Projektbeschlusses.

 

6.5     Natur und Artenschutz

 

Es erfolgen keine Eingriffe in die Natur, die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Es sind keine Bestandsbäume/Gehölze von der Baumaßnahme betroffen. Folglich sind auch keine Schutzmaßnahmen während der Bauzeit zu ergreifen. Es wurden auf dem Gelände und in dessen Umgebung keine schützenswerten Tier- oder Pflanzenarten festgestellt.

 

Das Hafengelände liegt in der Nähe des artenreichen „Fechenheimer Mainbogens“. Insbesondere der Mauersegler ist hier beheimatet. Zum Erhalt der Artenvielfalt empfiehlt das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, an Gebäuden Lebensräume zu schaffen. Es ist vorgesehen, in Abstimmung mit dem Offenbacher Vogelwart Nistplätze für Mauersegler im hofseitig gelegenen Verblendmauerwerk an hochgelegenen Gebäudeteilen zu schaffen. Mauersegler hinterlassen keine Kotspuren an  Gebäuden, fressen Insekten und tragen zudem zur Naturerfahrung für die Nutzer des Gebäudes bei.

 

7.    Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

Naturschutz

 

Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben erfolgen nicht.

 

Der Einbau von Nisthilfen für Mauersegler zum Zwecke des Artenschutzes wird unterstützt. Künstliche Nisthilfen sind in verschiedenen Varianten möglich, die die hochwertige Klinkerfassade nicht beeinträchtigen müssen, z. B. als optisch unauffällige  Einbausteine in der Fassade oder als vorgehängte farblich angepasste Nistkästen. Für die fachgerechte Umsetzung (Standortwahl, technische Umsetzung) empfehlen wir die Einbindung einer mauerseglerfachkundigen Person z.B. von der Staatlichen Vogelschutzwarte Frankfurt/Fechenheim.

 

Die extensive Begrünung der zweigeschossigen Dachflächen wird begrüßt. Die entstehenden Ökosysteme können insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität im bebauten Bereich leisten, da sie z.B. als Halb- und Trockenrasenbiotope Lebensraum für zahlreiche angepasste Pflanzen- und Tierarten (Insekten, Spinnen, Vögel u.a.) bieten.

 

Wir empfehlen ebenfalls die Begrünung der fünfgeschossigen, für Photovoltaikanlagen vorgesehenen Dachflächen. Wie der Fachliteratur zu entnehmen ist, bietet die Kombination beider Nutzungen zahlreiche Synergieeffekte wie z.B. die Leistungssteigerung der Photovoltaikanlage gegenüber einem Kiesdach. 

 

Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden sind vorsorglich bestimmte Vogelschutzgläser z.B. mit geringerer Transparenz und Reflexionsgrad zu verwenden oder andere geeignete Maßnahmen  wie strukturierte Glasflächen, vorgelagerte Konstruktionen o.ä. einzuplanen. Zur weiteren Information verweisen wir auf den als Stand der Technik geltenden Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“, Schweiz. Vogelwarte, Sempach 2012.

 

Wir empfehlen die teilweise Begrünung der Gebäudefassaden, insbesondere des hoch versiegelten Innenhofes, zur Verbesserung des Kleinklimas, zur optischen Durchgrünung des Pausenhofes und Förderung der Erholungswirkung sowie zur Verminderung von Schallreflexionen.

 

Wir empfehlen eine Überprüfung der angegebenen Gehölzartenauswahl weniger im Hinblick auf gestalterische Qualitäten als vielmehr auf die Verwendung standortgeeigneter heimischer Arten wie z.B. Eberesche, Haselnuss, Obstsorten.

 

Es sollte geprüft werden, ob ein Teil des Dachflächenwassers zur Bewässerung der Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Hochbeete usw.) genutzt werden kann (z.B. oberirdischer Sammelbehälter mit automatischer Regenrohrklappe). Dies dient nicht nur dem Regenwasserrückhalt im Sinne der Nachhaltigkeit, sondern kann zur Kostenreduzierung und zur Umweltbildung beitragen.

 

Klimaschutz und Energie

 

Die Dachbegrünung auf dem zweigeschossigen Gebäudeteil ist aus lokalklimatischer Sicht zu begrüßen. Die Nutzung einer geothermischen Wärmepumpe, sowie die bauliche Vorrichtung der Dachflächen des fünfgeschossigen Gebäudeteils für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen werden unterstützt. Des Weiteren wird die Überdachung  der Fahrradständer begrüßt.

 

Zu empfehlen ist die Erstellung eines Mobilitätskonzepts, um die Auswirkungen des täglichen Hol- und Bringverkehrs abzusehen und zu minimieren. Im Zuge dessen kann das Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz im Rahmen des schulischen Mobilitätsmanagements auch unterstützen.

 

Immissionsschutz

 

Auflagen sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

 

Laut schalltechnischem Gutachten der Stadt Offenbach am Main zum Bebauungsplan 563A Hafen Offenbach „Mainviertel“, Bericht Nr. 05-074-2 der IBK (Ergänzung vom 29.08.2007) ist aufgrund des Fluglärms und insbesondere des Straßenlärms an den Gebäudefassaden des geplanten Schulgebäudes mit Lärmpegeln von tagsüber bis zu 77 dB (A) bzw. in den Innenhöfen mit bis zu 60 dB (A) zu rechnen. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens müssen deshalb die u. g. von der VDI 2719 geforderten bewerteten Schalldämmmaße für Außenbauteile nachgewiesen werden (siehe entsprechender Erläuterungsbericht zum Projektbeschluss, S. 14, Punkt 6.2.):

 

Gebäude-Südfassade: Rw,R = 39 – 44 dB (A) in Abhängigkeit von Raumgröße und Raumnutzung

 

Innenhöfe:                    Rw,R = 35 dB (A)

 

Hinweise:

 

Als nichtgenehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Baustelle so zu betreiben, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG erfüllt sind, d. h. schädliche Umwelteinwirkungen / z.B. Immissionen sind zu verhindern oder nach dem Stand der Technik zu minimieren. In der TA Luft, Ziffer 5.2.3  sind die Maßnahmen genannt, die  in Abhängigkeit z. B. der Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen geeignet sind, um die Staubimmissionen zu minimieren (Maßnahmen der Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissions-armen Technologien). Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

 

Aus Sicht des Bodenschutzes / Altlasten sowie Gewässerschutzes bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

8.    Einweisung der Nutzer

 

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäudetechnik (Lüftungsanlage, Beleuchtungssteuerung, Sonnenschutzsteuerung, Rauchabzugs-anlagen) eingewiesen.

9.    Erläuterung zur Kostenberechnung

 

9.1      Kostenermittlung (Stand erweiterte Entwurfsplanung)

 

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt. Die genannten Gesamtkosten enthalten einen Index von insgesamt 2% für konjunkturell bedingte Baukostensteigerungen sowie einen Aufschlag von 3 % für Unvorher­gesehenes.

 

9.2 Mehrkosten aufgrund Kontamination des Baugrunds

 

Die durch die vorhandene Kontaminierung  des Bodens entstehenden zusätzlichen Entsorgungskosten für Aushub und Entsorgung sowie für die Sondierung und Entsorgung evtl. vorhandener Kampfmittel werden von der Verkäuferin des Grundstücks getragen und sind daher nicht in den Projektkosten enthalten.

 

9.3 PKW- Stellplätze

 

Für den Bau der Grundschule sind nach geltender Stellplatzsatzung 22 Parkplätze nachzuweisen. Der wettbewerbliche Entwurf sah den Bau einer Tiefgarage vor, da eine oberirdische Anordnung aller Stellplätze aufgrund des umfangreichen Raumprogramms und der erforderlichen Pausenfläche nicht möglich ist. Die knappe Grundstücksfläche wird effizient für den Schul- und Kitabetrieb genutzt. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2012 (2011-16/DS-I(A)0195) sind die herzustellenden Stellplätze auf alternativen Flächen in der näheren Umgebung für einen angemessenen monatlichen Eigenanteil der Nutzer an den Stellplatzkosten nachzuweisen.  Auf dem Schulgrundstück werden daher nur ebenerdig vier Stellplätze für Besucher und Behinderte errichtet. Die weiteren 18 Stellplätze werden im 300 m entfernten in Bau befindlichen Parkdeck der OPG per Baulast gesichert, wo sie dann von den Beschäftigten der Grundschule/Kita angemietet werden können.

 

9.4 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Es wurden drei Varianten untersucht. Erläuterungen siehe Vorlage zum erweiterten Grundsatzbeschluss vom 02.05.2013 DS I (A) 0367.

 

9.5  Fördermöglichkeiten

 

Mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) wurde der Magistrat beauftragt, den Förderantrag zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig beim Land einzureichen. Hierfür wurden die Kosten für den Anteil der Kindertagesstätte separat erfasst.

 

9.6  Folgekostenberechnung

 

Siehe Auslage.

 

 

10  Terminplanung

 

Es ist vorgesehen, das Projekt in einem Bauabschnitt zu realisieren.

 

Voraussichtliche Termine:

 

- Weitere Planung ab Oktober 2014

 

- Baubeginn Mai/Juni 2015

 

- Fertigstellung Juli 2017

 

- Inbetriebnahme Schuljahresbeginn August 2017

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Stadtschulamt, Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Feuerwehr Offenbach, Veterinäramt. Das Stadtschulamt sowie der EKO wurden in den laufenden Planungsprozess regelmäßig einbezogen. Die Planungen wurden mit dem Stadtschulamt und dem EKO abgestimmt. Die Schulleiterin der Goetheschule wurde in die Planung einbezogen, da der Hafen ursprünglich Teil des Schulbezirks war.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (vormals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten  eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 26.610.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamt­maßnahme belaufen sich insgesamt auf 2.030.532,50 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte