Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014
TOP 5
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 30.08.2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 221/14 (Dez. III, Amt 32) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0589
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 02.10.2014,
2011-16/DS-I(A)0589/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0589/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0589/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
2011-16/DS-I(A)0589
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0589/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0589.
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Gefahrenabwehrverordnung wird wie folgt geändert:
§ 12 Belästigendes Verhalten
§ 12 (Belästigendes Verhalten) Abs. 1 wird um ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ergänzt.
Bisherige Regelung:
(1) Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf allen Kinderspielplätzen verboten.
Neue Regelung:
(1) Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind auf allen Kinderspielplätzen verboten.
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
In § 22 Abs. 1 wird hinter der Ziffer 16 eingefügt:
16 a. entgegen § 12 auf einem Kinderspielplatz raucht.
Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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