Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014

 

 

 

 

 

TOP 26

Grundstückstausch Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 276/14 (Dez. I, Amt 80) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0612

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 398 m² aus den Grundstücken Gem. Offenbach Flur 5 Nr. 241/5 und 281/3 und erhält eine Teilfläche von ca. 251 m² aus dem Grundstück Nr. 241/4 sowie eine Teilfläche von ca. 147 m² aus dem Grundstück Nr. 283/3, gesamt ca. 398 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Tausch erfolgt flächen- und wertgleich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 24.000,00 EUR werden von der Stadt Offenbach a. M. getragen.

3.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 24.000 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 vorbehaltlich der Finanzierung und Mittelfreigabe durch die Kämmerei zur Verfügung.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung