Revisionsamt (14)

                                                                                                   Bearb.:      Frau Schöne

                                                                                                   Zimmer:     1103

I / 52

 

                                                                                           Telefon:     2301

                                                                                                   Telefax:     2059

                                                                                                   e-mail: anne.schoene@offenbach.de

                                                                                                   OF, den 23.10.2014

 

 

EOSC Waldschwimmbad Rosenhöhe

Prüfung der Jahresrechnung 2013 und der vorläufigen Abrechnung 2014 (30.09.2014)

zur Entscheidungsfindung der Stadtverordnetenversammlung über die Öffnung des Waldschwimmbades Rosenhöhe in der Wintersaison 2014/2015 für die Öffentlichkeit

 

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.02.2013 (DS I -A- 0313) steht das Schwimmbad in den Wintermonaten (September/Oktober bis April/Mai) ausschließlich dem EOSC, anderen Vereinen und den Schulen zur Verfügung.

 

Der Vorstand des EOSC sieht, nach erfolgten personellen Umstrukturierungen, nun die Möglichkeit ohne zusätzliche Personalkosten mit dem jährlichen städtischen Zuschuss von 493.000 € den Winterbetrieb auch für die Öffentlichkeit wieder anzubieten zu können.

 

Die damalige Beschlussgrundlage (DS – I (A) 0313 und 0313 / 2), dass Fachkräfte nur während des Sommerbetriebes erforderlich sind, wurde zwischenzeitlich durch den gesetzlichen Unfallver-sicherungsträger für Schüler (UK Hessen) mit der Begründung  widerlegt, dass die Rettungskette mit nur einer Lehreraufsicht während des Schulschwimmens nicht gewährleistet ist. Aufgrund  dieser Vorschrift  wurde bereits 2013 eigenes zertifiziertes Fachpersonal (ab 08 / 2013 bzw. 10 / 2013) eingestellt. Im Gegenzug wurde eine freigewordene Technikerstelle ab Mitte 06 / 2013 nicht mehr besetzt.

 

Einschätzung zum öffentlichen Winterbetrieb

 

Laut den Aussagen des Vorstandes des EOSC ist der  öffentliche Winterbetrieb ordnungsgemäß, also mit den haftungsrechtlich erforderlichen Fachkräften, im Rahmen des Betriebskostenzuschusses von 493.000 € möglich.  Durch Umstrukturierungen im Personalbestand ist der Winterbetrieb ohne zusätzliche Personalkostenerhöhung zu leisten.

 

Unsere Prüfung  ergab, dass sich mit der gegenwärtigen Beschäftigtenzahl die Personalaufwen-dungen gegenüber 2013 um rd. 25.000 € (incl. Aushilfen) erhöhen werden.

 

Aufgrund der Einsparungen beim externen Fachpersonal bzw. den noch zu erwartenden Reduzierun-gen beim derzeitigen Stammpersonal kann davon ausgegangen werden, dass die Aussage des Vorstands des EOSC plausibel und zutreffend ist.

 

Die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen im Winterbetrieb stellen einen zusätzlichen Deckungs-beitrag dar.