Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0630Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 610

- „Strahlenbergerstraße West“ -

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 313/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 610 für das Gebiet, das im Norden durch die Nordseite der Strahlenbergerstraße, im Osten durch die Amsterdamer Straße sowie im Süden und Westen durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt umgrenzt wird, in der Fassung vom 24.10.2014 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 24.10.2014 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die in der Auslage enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 610 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.08.2014 bis 24.09.2014 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu keinen wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

Zu 2:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 610 wurde am 12.09.2013 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 24.10.2013 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan wurde im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Von dem Gebrauch des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB wurde daher abgesehen.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hatte in seiner Sitzung am 15.01.2014 dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Schallgutachten, dem Verkehrsgutachten sowie den DIN-Normen 18005 und 4109 in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 03.03.2014 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.01.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 16.01.2014 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 03.03.2014 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 28.11.2013 statt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 24.07.2014 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Da die artenschutzrechtliche Kartierung (Fledermäuse und verschiedene Insektenarten) zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen war, hat der Magistrat der Stadt Offenbach am Main in seiner Sitzung am 06.08.2014 die abschließende Billigung der Unterlagen nach vollständiger Vorlage der Ergebnisse beschlossen, wozu er durch den Stadtverordnetenbeschluss ermächtigt war.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der Auswertung der umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, den Arten umweltbezogener Informationen, der Synopse, dem Schallgutachten, dem Verkehrsgutachten, dem Klimagutachten, dem Fachbeitrag Artenschutz sowie den DIN-Normen 4109 und 18005-1 mit Beiblatt 1 im Zeitraum vom 25.08.2014 bis einschließlich 24.09.2014 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und die DIN-Normen wurden am 11.08.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.08.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 24.10.2014 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Kopien der Stellungnahmen, das Schallgutachten, das Verkehrsgutachten zum Rahmenplan Kaiserlei, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und das Klimagutachten zum Bebauungsplan Nr. 610 sowie die DIN-Normen 4109 und 18005-1 mit Beiblatt 1 zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1) Bebauungsplan

2) Begründung inkl. Umweltbericht

3) Auswertung der Stellungnahmen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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