Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0633Ausgegeben am 06.11.2014
Eing. Dat. 06.11.2014
Grundstückserwerb Nordring, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 317/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 4 Nr. 569 = 3.103 m² und Nr. 570 = 3.989 m², gesamt 7.092 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 5.319.000 EUR (750 EUR/m²) und wird in zwei Raten gezahlt; die erste Rate i.H.v. 500.000 EUR innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss, der restliche Kaufpreis nach Genehmigung des Haushalts 2015.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach a. M. getragen.
4. Die für den Grunderwerb erforderlichen Gesamtmittel i. H. v. ca. 5.700.000 EUR stehen wie folgt zur Verfügung:
4.1. im Haushaltsplan 2014
die erste Kaufpreisrate i.H.v. 500.000 EUR
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten),
Nebenkosten i.H.v. ca. 340.000 EUR beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten),
4.2. im Haushaltsplan 2015
die zweite Kaufpreisrate i.H.v. 4.819.000 EUR sowie die restlichen Nebenkosten i.H.v. 41.000 EUR - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde - beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).
5. In den Grundstückskosten sind die Kosten für die Altlastensanierung und die Baufeldfreimachung bereits enthalten.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Grundsatzbeschluss vom 18.03.2010 sowie Ergänzungsbeschluss vom 21.06.2012 dem Neubau einer vierzügigen Grundschule am Standort Hafen auf den zu erwerbenden Grundstücken zugestimmt.
Ferner wurde am 02.10.2014 der Projekt- und Vergabebeschluss gefasst, wonach der Realisierung des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle und Kindertagesstätte zugestimmt wird. Der Beginn der Baumaßnahme ist für Mai/Juni 2015, die Fertigstellung für Juli 2017 vorgesehen.
Die Verkäuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Lageplan
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