Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0634Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Steinweg 19, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 318/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 71 = 575 m² und Nr. 93/1 = 17 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 207.200,00 EUR (350,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die beiden Grundstücke (Stammgrundstück und Garagenparzelle) Steinweg 19 sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannte Käuferin hat nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2072. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1,96 EUR/m² = 1.160,32 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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