Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0638Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 322/14 (Dez. II, Amt 57) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2015, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 28.553 und den Erträgen in Höhe von T€ 12.371 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 16.182 abschließt

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 16.037 und Investitionen von T€ 145 sowie einem Jahresverlust von T€ 16.182 ausgeglichen abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBI.I S.786, 800); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2015 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 in ihrer Sitzung vom 15.10.2014 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage

Wirtschaftsplan 2015

 

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