Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0641Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO für das Produktkonto Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 327/14 (Dez. III, Amt 58) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Ansatz des Produktkontos Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung, 05020100.7270000058, wird im laufenden Haushaltsjahr 2014 um 1.100.000 Euro von 50.150.000 Euro auf 51.250.000 Euro erhöht.

 

Die Mehrausgaben können durch Mehrerträge und Minderaufwendungen voll gedeckt werden:

 

·         Durch die erhöhten Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung erhöhen sich Erträge aus Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft, Produktkonto 05020100.5472000058, in Höhe von 295.450 Euro (31,1 % der tatsächlichen Ausgaben).

 

·         Mehrerträge in Höhe von 289.000 € aus dem Produktkonto 05020100.5470600058 (Einnahmen Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung, Rückzahlungen), aus dem Produktkonto 05020100.5470600158 (Einnahmen Leistungsbeteiligung bei einmaligen Beihilfen, Rückzahlungen) in Höhe von 17.000,-- Euro und aus dem Produktkonto 05020100.5470600258 (Einnahmen Bildungs- und Teilhabe, Rückzahlungen) in Höhe von 5.500 Euro.

 

·         Außerdem stehen Minderausgaben bei den Produktkonten Bildung und Teilhabe (050200100.7275100058) in Höhe von 175.000 Euro, Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen (05020100.7272000058) in Höhe von 200.000 Euro und Beschäftigungsprojekte (05100600.7124000281) in Höhe von 118.050 Euro zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

In der Planung für die Kosten der Unterkunft wurde bereits eine leichte Erhöhung der Fallzahlen angenommen. Für das konjunkturelle Umfeld und für den Arbeitsmarkt wurde allerdings den allgemeinen Einschätzungen und den regionalen Prognosen entsprechend von stärkeren positiven Impulsen ausgegangen. Der regionale Arbeitsmarkt in Rhein-Main hat sich im bisherigen Jahresverlauf jedoch weniger stark entwickelt, als erwartet, so dass auch für den Bereich des SGB II keine Entlastung eintrat. Zudem sind durch die anhaltende Zuwanderung im Laufe dieses Jahres zusätzliche Belastungen aufgetreten. Die Fallzahl ist dadurch stärker gestiegen als angenommen: von 8.822 im August 2013 auf 9.162 im August 2014 (+3,8%), die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher im gleichen Zeitraum von 12.574 auf 13.334 (+6%). Im Jahr 2013 betrugen die Steigerungsraten noch 2,8% und 1,3%. Hinzu kommen die weiter steigenden Miet- und Nebenkosten.

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