Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0062Ausgegeben am 13.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus (ECCAR)

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juli 2014,

2011-16/DS-I(A)590/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 328/14 (Dez. III, Amt 81) vom 05.11.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24. Juli 2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Stadt Offenbach tritt der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen aus dem dazugehörigen 10-Punkte Aktionsplan bereits in Offenbach umgesetzt werden.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Vorbemerkung

 

Als „Rassismus“ werden im engeren Sinne Haltungen und Handlungen verstanden, die Menschen aufgrund ihrer Rasse oder genetischer Merkmale herabsetzen, benachteiligen oder mit verbaler oder physischer Gewalt angreifen. Im weiteren Sinne werden unter dem Begriff des „Rassismus“ auch solche Haltungen oder Handlungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Kultur, Religion oder Sprache verstanden. Hier wäre der Begriff der „Diskriminierung“ jedoch angemessener.

 

Es gibt bereits zahlreiche Projekte und Maßnahmen in Offenbach, welche die geforderten Punkte im 10-Punkte Plan aus Magistratssicht erfüllen. Letztendlich entscheiden jedoch die Gründungsstädte der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus anhand der Antragsunterlagen, ob eine Stadt in die Koalition als Verein aufgenommen wird.

 

Die Mitgliedschaft hat

 

a)    neben der Absichtserklärung, sich nachhaltig mit Programmen und Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu wenden die Vorgabe,

 

b)    einen nach Gemeindegröße gestaffelten Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der für die Stadt eine jährliche Zahlung von derzeit 1.000€ pro Jahr vorsieht,

 

c)    ein Berichtswesen vorzuhalten, welches alle zwei Jahre die Aktivitäten gemäß der Maßnahmen im 10-Punkte Plan der Stadt dokumentiert,

d)    an durchschnittlich zwei Mitgliedsversammlungen im Jahr an Standorten der Mitgliedsstädte teilzunehmen und ggf. mitzuwirken.

 

Im Folgenden werden auf der Grundlage des vorgeschlagenen Aktionsplans des Städtebündnisses in der Stadt Offenbach bereits umgesetzte konkrete Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung dargestellt.

 

Bisherige Umsetzung der im 10-Punkte-Aktionsplan angesprochenen Maßnahmen

 

Bereits bestehende Maßnahmen zu den vorgegebenen Punkten im 10-Punkte Plan:

 

1.    Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

 

Hier geht es dem 10-Punkte-Plan um die Einrichtung oder Nutzung vorhandener Einrichtungen und Gremien, um Hinweise auf Rassismus frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. In der Stadt Offenbach gibt es bereits eine sehr gut ausgebaute Struktur von Gremien, die zum Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung beitragen:

 

a)    Die Lenkungsgruppe Prävention mit den dazugehörigen Runden Tischen mit Bürgerinnen und institutionellen Vertreter(innen) von Einrichtungen vor Ort/im Stadtteil nimmt diese Aufgabe bereits jetzt wahr, kann aber für dieses Thema noch stärker sensibilisiert werden.

 

b)    Der islamische Runde Tisch wurde eingerichtet, um den Dialog zwischen Kommune und islamischen Gemeinden zu verstetigen und zu intensivieren. Der Runde Tisch wird auch genutzt, um problematische Entwicklungen im gesellschaftlichen Leben mit dem Schwerpunkt Islam frühzeitig zu thematisieren und gemeinsame Maßnahmen zur Bearbeitung der Probleme und zur Bekämpfung von Fehlentwicklungen zu entwickeln und umzusetzen.

 

c)    Das Kompetenzteam Integration versammelt die Spitzen einer großen Zahl von ausländischen Vereinen und religiösen Gemeinschaften (sog. Migrantenselbstorganisationen) in der Stadt. Es dient als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und zur gemeinsamen Planung von Maßnahmen.

 

2.    Bewertungen der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen

 

Der 10-Punkte-Plan sieht hier den Aufbau eines Datenbestandes vor, der die Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren unterstützt, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können. Das zuständige Fachamt der Stadtverwaltung (Arbeitsförderung, Statistik und Integration) hat hier bereits mehrere Aktivitäten gestartet, um dieser Anforderung an eine systematische und nachhaltige Anti-Diskriminierungspolitik zu unterstützen:

 

a)    Das Offenbacher Integrationsmonitoring wurde im Zusammenhang mit der Arbeit als „Modellregion Integration“ entwickelt und wird fortlaufend in Kooperation mit dem Land Hessen weitergeführt.

 

b)    Das Integrationskonzept der Stadt wird fortgeschrieben und enthält eine umfassende auch quantitative Bestandsaufnahme.

c)    Themen der Immigration und Integration haben in der statistischen Berichterstattung der Kommune eine hervorgehobene Bedeutung.

 

3.    Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung

 

Hier sind Strukturen angesprochen, welche Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung bieten, damit diese künftig besser geschützt werden und problematischen Haltungen und Aktivitäten begegnen können. Die Stadt hat dafür in mehrerer Hinsicht Vorsorge getroffen:

 

a)    Die Integrationsarbeit ist seit vielen Jahren institutionell stark in der Stadtverwaltung verankert. Es gibt einen eigenen Arbeitsbereich Integration mit einem Integrationsbeauftragten im Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration.

 

b)    Die vorhandenen Migrationsberatungsstellen in der Stadt werden finanziell und fachlich unterstützt.

 

c)    Es gibt eine intensive Arbeit zum Thema in Jugendzentren und Schulen.

 

d)    Der Kampf gegen Rassismus und Integration ist Teil der Aufgaben des in den letzten Jahren aufgebauten und inzwischen flächendeckend umgesetzten Quartiersmanagements.

 

4.    Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen

 

Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten. Die Stadt kooperiert mit verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, u. a.

 

a)    mit der Initiative „Bunt statt Braun“,

 

b)    mit anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen, etwa mit Initiativen zur Verbesserung der Situation von Zuwanderern aus Südosteuropa, Flüchtlingsinitiativen, mit Kirchengemeinden, Gewerkschaften, sozialen Trägern u. a.

 

5.    Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen

 

Die Stadt Offenbach sieht die wesentlichen Ansatzpunkte für die Förderung von Chancengleichheit in der Entwicklung von leistungsfähigen und inklusiven Bildungsangeboten für alle sowie in der Sicherung und Verbesserung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:

 

a)    Das Jobcenter verfügt ebenso wie die Agentur für Arbeit über je eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Deren Arbeit wird weiterhin gefördert und – wo notwendig – gestärkt.

 

b)    Darüber hinaus leistet die Stadt Aufklärung bei Arbeitgebern, Förderung der interkulturellen Kompetenz bei Mitarbeitern von Ämtern, sozialen Trägern und Bildungseinrichtungen.

6.    Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin

 

Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern. In Offenbach wird dies umgesetzt durch:

 

a)    Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung durch die Personalentwicklung und die Integrationsabteilung der Stadt,

 

b)    Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung.

 

7.    Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt

 

Hier ist auf die Eigenverantwortung der Vermieter und bestehende und auch dort geltende Regeln zu verweisen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, hier insbesondere §§ 19 ff.).

 

Dem Magistrat sind in Wohnungsgesellschaften im direkten Einflussbereich der Stadt keine diskriminierenden Praktiken bekannt. Die Stadt wird über die vorhandenen Aufsichtsgremien auch künftig sicherstellen, dass bei der Vermietung von Wohnraum dieser Gesellschaft keine Diskriminierung geübt wird.

8.    Bekämpfung von Diskriminierung durch Bildung und Erziehung

 

Der 10-Punkte-Plan fordert die Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung. In Offenbach wird dieses bisher umfassend umgesetzt, u.a. durch:

 

a)    Sprachförderung an den Offenbacher Kindertagesstätten,

 

b)    Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ als Auszeichnung z.B. bei der Rudolf-Koch-, und der Albert-Schweitzer Schule,

 

c)    Teilnahme an Toleranz- und Demokratie Projekten der Bundesregierung in der Jugend und Schulsozialarbeit zur Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung.

 

9.    Förderung der kulturellen Vielfalt

 

Die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben wird als wichtiger Bestandteil des Kampfs gegen Rassismus und Diskriminierung betont. Hier gibt es in Offenbach eine Vielzahl von Programmen und Maßnahmen, wovon einige beispielhaft erwähnt werden:

 

a)    Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, z.B. in der Medienetage des Jugendzentrums Sandgasse z.B. mit Filmproduktionen von und mit Jugendlichen,

 

b)    Förderung und Beteiligung von Kulturangeboten in der Stadt und von der Stadt,

 

c)    Interkulturelle Wochen mit Initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und der Stadt mit dem Kulturfest der Nationen des Ausländerbeirats der Stadt mit Kulturvereinen der Stadt Offenbach.

 

d)    Mainuferfest und Fest der Nationen als Feste der Begegnung der Menschen und Kulturen,

 

e)    Stolpersteinaktionen der Geschichtswerkstatt Offenbach,

 

f)     Routen durch die Geschichte der Migration in Offenbach mit Fahrradverein und Geschichtswerkstatt Offenbach,

 

g)    Ausstellung zur Migration nach Offenbach im Haus der Stadtgeschichte in Offenbach etc.

 

10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement

 

Die Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements werden im Plan als wichtige Handlungsfelder hervorgehoben. Hier existieren in Offenbach ebenfalls sehr gute Strukturen und Maßnahmen zur Prävention und zur Bearbeitung:

 

a)    Präventionsarbeit der Polizei zu den Themen Gewalt und Diskriminierung für Multiplikatoren, an Schulen und Kooperation mit den runden Tischen der Lenkungsgruppe Prävention,

 

b)    Gewaltpräventionskoffer an Schulen entwickelt vom Jugendamt der Stadt Offenbach,

 

c)    Peer Group Mediation an Schulen,

 

d)    „Peoples Theater“ - Auftritte an Schulen,

 

e)    Mediatorenpool der Stadt zur Bearbeitung von Interkulturellen Konflikten in der Stadt