Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0063Ausgegeben am 24.11.2014

Eing. Dat. 20.11.2014

 

 

 

 

 

Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 30.08.2007

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2014,

2011-16/DS-I(A)0589

dazu: Magistratsvorlage Nr. 336/14 (Dez. III, Amt 32) vom 19.11.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.10.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Magistrat möge prüfen und berichten:

 

1.    Ob und wie Kinder, die einen Spielplatz besuchen, vor Zigarettenstummeln und Flaschenscherben besser geschützt werden können.

 

2.    Ob und wie Offenbacher Spielplätze insgesamt gepflegter und sauberer gehalten werden können.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.:    Ob und wie Kinder, die einen Spielplatz besuchen, vor Zigarettenstummeln und Flaschenscherben besser geschützt werden können.

 

Antwort:

 

Der Außendienst der Stadtpolizei bestreift täglich, aufgrund eingehender Bürgerbeschwerden und angewiesenen Dauerkontrollaufträgen der Sachgebietsleitung, besonders brisante Örtlichkeiten, wie zum Beispiel den Martin-Luther-Park. Hierbei werden Verstöße jeglicher Art, insbesondere aber gegen den

§ 12(1) GVO (Alkoholverbot) festgestellt und geahndet. Je nach Sachlage wird ein Verwarngeld angeboten und in schwereren Fällen ein Platzverweis nach § 31 HSOG ausgesprochen.

 

Bezüglich der auf den Boden oder Sandkästen geworfenen Zigarettenstummeln ist derzeit nur eine abfallrechtliche Ahndung möglich. Der betroffene „Raucher“ muss in diesem Fall seinen Zigarettenstummel für die Beamten erkennbar nicht in vorgesehene Behältnisse entsorgen, damit die Beamten der Stadtpolizei tätig werden können.

 

Nur durch ein Rauchverbot können die Beamten effizient agieren und sofort erwirken, dass die Zigarette gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt wird.

 

Zu 2.:    Ob und wie Offenbacher Spielplätze insgesamt gepflegter und sauberer gehalten werden können.

 

Antwort:

 

Unter der Maßgabe, dass sämtliche Spielplätze auch weiterhin im bisherigen Umfang genutzt werden können, ist die Intensivierung der Reinigungsleistung die einzige Möglichkeit, eine Steigerung der Sauberkeit zu erreichen.

 

Derzeit investiert die Stadt Offenbach jährlich ca. 80.000 € für die Reinigung der städtischen Spielplätze. Durch die Erhöhung der Reinigungsleistung würden die Kosten entsprechend steigen.