Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2014

 

 

TOP 28

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 100 Abs. 1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 325/14 (Dez. III, Amt 50) vom 05.11.2014,

2011-16/DS-I(A)0639

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Gemäß § 100 Absatz 1 HGO werden im Produkt 05010100 bei den beiden Produktkonten 05010100.7231010050 „Laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ und 05010100.7235040450 „Aufwendungen für stationäre Pflege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von jeweils 300.000 Euro bewilligt.

 

2.    Die Deckung der Mehrausgaben für die laufende Grundsicherung erfolgt durch Mehreinnahmen des Produktkontos 05010100.5478000050 „Erstattungen vom Bund“ in Höhe von 300.000 Euro.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben für die Heimpflege erfolgt durch Minderausgaben der nachfolgenden Produktkonten in der jeweils angegebenen Höhe

 

80.000 Euro     05010100.7235022050    „stationäre Krankenhilfe“

 

60.000 Euro     05010100.7230056050    „Bestattungskosten“

 

50.000 Euro     05010100.7230026050    „Erstattungen an Krankenkassen (GMG)“

 

50.000 Euro     05100300.7299100050    „Leistungen für Bildung und Teilhabe“

 

60.000 Euro     05010100.7230016050    „Darlehen Kapitel 3“

 

3.    Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.11.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung