Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0645Ausgegeben am 27.11.2014

Eing. Dat. 26.12.2014

 

 

Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung

(Kanalbeitrag und Benutzungsgebühr)

 – Antrag der Fraktion Die Linke.

Antrag DIE LINKE. vom 02.10.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über den Kanalbeitrag und die Kanalbenutzungsgebühr vom 21.12.2009 wird in § 13 Ziffer 2 und in § 21 wie folgt geändert:

 

 

§ 13 (2)

Die Gebühr gemäß Abs. (1) beträgt pro cbm

Frischwasserverbrauch 1,70 €  und pro qm abflusswirksame Fläche und Jahr 0,74 €.

 

§ 21

Diese Änderung der Beitrags - und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühren) tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan 2015 der ESO wurde in der letzten Stadtverordnetensitzung am 19.11.2014 beschlossen. Im Bereich Entwässerung lagen die Umsätze der letzten Jahre bei etwa 20 Mio €. Die Umsätze wurden 2015 mit 16,65 Mio € eingeplant. Sie liegen somit durchschnittlich um etwa 17 % niedriger als seither.

 

Damit diese Plandaten nicht nur Lippenbekenntnisse sind, ist es erforderlich, die entsprechenden Gebühren zu senken.

 

Außerdem ist es dringend erforderlich, die Gebührenrücklage, die Ende des Jahres wahrscheinlich mehr als 11 Mio € betragen wird, auf ein normales Maß zurückzuführen.

 

Da in den Jahren 2016 ff die Abschreibungen und Zinsen wegen geplanter Investitionen steigen werden, sind die Gebühren nicht um 17 %, sondern um einen geringeren %-Satz zu senken, damit sie in den nächsten 5 Jahren konstant bleiben können.

 

Bisher betrugen die (überhöhten) Kanalbenutzungsgebühren nach Frischwasserverbrauch pro cbm 1,97 € und nach abflusswirksamer Fläche pro qm und Jahr -,87 €.

 

Bei einer Reduzierung der Gebühren um etwa 14 % reduzieren sich die Gebühren auf 1,70 € bzw. -,74 €.

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