Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0649Ausgegeben am 27.11.2014

Eing. Dat. 27.11.2014

 

 

 

 

 

Kommunale Gesellschaften

hier: Grundsatzbeschluss

Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 349/14 (Dez. I und III, Amt 20) vom 26.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Seniorenzentrum Offenbach GmbH (Auslage 1a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 1c) wird zugestimmt.

 

2.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach) (Auslage 2a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 2c) wird zugestimmt.

 

3.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach (Auslage 3a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 3c) wird zugestimmt.

 

4.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Auslage 4a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 4c) wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen ihrer Beschlussfassung am 14.November 2013 im Rahmen der Beschlussvorlage DS I (A) 0394/2 dem Magistrat einen umfassenden Prüfungsauftrag mit der Maßgabe erteilt, Regularien vorzusehen, die zu einer Stärkung der Aufsichtsräte in den kommunalen Gesellschaften führen.

 

Im Zuge der zeitgleich eingereichten Beschlussfassung „Stärkung der Aufsichtsräte“ sind die Gesellschaftsverträge in den kommunalen Mehrheitsbeteiligungen anzupassen bzw. neu zu fassen.

 

In einem ersten Schritt sollen nun die Gesellschaftsverträge der Seniorenzentrum Offenbach GmbH, der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH angepasst werden.

 

Die jeweils vorzunehmenden Änderungen sind in für jede Gesellschaft beigefügten Synopsen aufgeführt (Auslage 1b – 4b).

 

In der Seniorenzentrum Offenbach GmbH, der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH werden insbesondere die Vorgaben zur Stärkung der kommunalen Aufsichtsräte umgesetzt.

 

Über die Geschäftsvorgänge der GBM wird künftig in dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft, der GBM Service GmbH Offenbach (vormals EEG), berichtet werden. Ein eigener Aufsichtsrat für diese Gesellschaft ist daher entbehrlich.

 

Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnungen (Auslage 1c – 4c) und insbesondere deren Wertgrenzen folgt dem Grundsatzbeschluss „Stärkung der Aufsichtsräte“.

 

Die weiteren Änderungen der Gesellschaftsverträge dienen strukturellen Optimierungen. Außerdem wurden ohnehin anstehenden Anpassungen vorgenommen.

 

Die umfangreichen Unterlagen liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 der HGO.

 

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