Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0650Ausgegeben am 27.11.2014

Eing. Dat. 27.11.2014

 

 

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 352/14 (Dez. III, Amt 21) vom 26.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Offenbach wird beschlossen.

 

 

Begründung

 

Nach der aktuell geltenden Spielapparatesteuersatzung werden die im Offenbacher Stadtgebiet aufgestellten Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit mit einem Steuersatz von 15 v.H. der Bruttokasse besteuert.

 

Die finanzielle Situation der Stadt Offenbach gebietet es die Einnahmemöglichkeiten auch in diesem Bereich voll auszuschöpfen. Wir ziehen damit mit anderen Hessischen Kommunen gleich.

 

Auch die Auflagen des Regierungspräsidenten zur Haushaltsgenehmigung verlangen die Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten. Dem wird durch die Erhöhung Rechnung getragen.

 

Die Erhöhung ist allerdings mit einem rechtlichen Restrisiko verbunden, da noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu einem Steuersatz von 20 v.H. vorliegt.

 

Vollzugsaufwand

 

Die Erhöhung an sich zieht keinen direkten erhöhten Vollzugsaufwand nach sich. Die Erfahrung anderer Kommunen sowie unsere eigene Erfahrung mit Satzungsänderungen bei der Spielapparatesteuer lässt jedoch erwarten, dass mit einer Vielzahl von Widersprüchen und Klagen zu rechnen ist, die einen erheblichen, derzeit nicht konkret abschätzbaren Mehraufwand zur Folge haben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Erhöhung wird einen geschätzten Einnahmemehreffekt in Höhe von ca. 1.000.000,00 Euro pro Jahr bewirken. Bis zur endgültigen Rechtssicherheit des Steuersatzes sollen Rückstellungen in Höhe der Mehreinnahmen für berechtigte Rückzahlungsverpflichtungen gebildet werden.

Anlagen:

Anlage 1: Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Anlage 2: Synopse

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