Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0652Ausgegeben am 27.11.2014
Eing. Dat. 27.11.2014
Taxentarif über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Offenbach/Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 354/14 (Dez. III, Amt 32) vom 26.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr von Taxen vom 26.01.2012 wird aufgehoben.
2. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Stadtgebiet Offenbach/Main gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 wird erlassen (Anlage 1).
Begründung:
Die derzeit gültige Verordnung über die Beförderungsentgelte (Taxentarif) ist seit dem 08.02.2012 in Kraft.
Im März 2014 beantragte die Taxi Union Offenbach e.V. eine Änderung des Taxentarifs. Sie begründet den Antrag hauptsächlich mit der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 € zum 01.01.2015, sowie den gestiegenen Kraftstoffpreisen und der Steigerung der allgemeinen Fixkosten wie z.B. Beiträge für die Kfz-Versicherungen, Personal- und Werkstattkosten.
Mit der Anhebung des Tarifs wird dem zukünftigen Mindestlohn und der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung getragen. Die zu der Tarifordnung anzuhörenden Institutionen (IHK, Fachverbände und Regierungspräsidium) haben gegen die Anhebung des Taxentarifs keine Bedenken geäußert. Die Änderung hat keine finanzielle Auswirkung für die Stadt Offenbach/Main.
Der bisherige Tarif hat sich im Vergleich zu anderen hessischen Städten und Gemeinden im Mittelfeld bewegen. Da nunmehr alle Städte und Gemeinden die jeweiligen Taxentarife aufgrund des Mindestlohnes anheben, wird auch zukünftig der Offenbacher Taxentarif auf normalem Preisniveau zu finden sein.
Anlagen:
Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen
Anlage 2: Gegenüberstellung des alten und neuen Taxentarifes
Anlage 3: Gegenüberstellung der aktuellen Taxentarife