Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0649/2Ausgegeben am 11.12.2014

Eing. Dat. 11.12.2014

 

 

 

 

 

Kommunale Gesellschaften

hier: Grundsatzbeschluss

Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Die Wertgrenzen in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Seniorenzentrum Offenbach GmbH werden in den jeweiligen  § 5 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

·        Aufnahme von mittel- und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von 300.000 Euro.

 

·        Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

·         Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Beraterverträge): 100.000 Euro

 

·         Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern: 50.000 Euro

 

·         Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet: 100.000 Euro.

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet: 150.000 Euro.

 

·        Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften: 250.000 Euro.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.