Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0643/1Ausgegeben am 11.12.2014

Eing. Dat. 11.12.2014

 

 

 

 

 

Land Hessen will Kommunen zu weiteren Steuererhöhungen zwingen – Kommunale Selbstverwaltung erhalten!

Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt grundsätzlich fest, dass es dringend nötig ist, dass Bund und Land die Kommunen finanziell bedarfsgerecht ausstatten und gemäß dem Konnexitätsprinzip  die Aufwendungen für staatlich übertragene Pflichtleistungen (wie z.B. die Kosten der Unterkunft nach SGB II) übernehmen.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Vorschlag der Landesregierung  eine Solidarumlage unter den Kommunen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzuführen.

 

3.    Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung muss Ergebnis einer KFA-Reform für die Stadt Offenbach sein, dass bei nachweislich wirtschaftlicher Erbringung von gesetzlichen Pflichtaufgaben (wirtschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang die kostengünstige Unterstützung beispielsweise der einzelnen Leistungsempfänger bzw. Bedarfsgemeinschaften,  und nicht etwa die Durchschnittskosten pro Einwohner) die Stadt zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht weiterhin Schulden machen muss, sondern die Deckung dieses unabweisbaren Bedarfs gemäß den Vorgaben des Staatsgerichtshofs durch das Land sichergestellt werden muss. Durch die neue KFA - Systematik erhält die Stadt Offenbach zwar in der Modellrechnung 2014 höhere Zuweisungen (+ 13 Mio.), jedoch reichen diese nach dem bisherigen Entwurfsstand der KFA-Reform für die Stadt Offenbach noch nicht aus, um alleine die von übergeordneter Ebene übertragenen Netto-Pflichtausgaben für die großen Blöcke SGB II, SGB VIII, SGB XII und LWV (also sogar ohne Schulträgeraufgaben) zu decken. Dadurch wird es Kommunen wie Offenbach weiterhin erschwert, ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen zu gewährleisten.

 

4.    Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Vergangenheit beispielsweise durch mehrmalige Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer B gezeigt, dass sie auch bereit ist, schmerzhafte Entscheidungen zur Reduzierung des Defizits zu treffen. Allerdings kann es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger Offenbachs durch im Vergleich zu anderen Kommunen exorbitant überdurchschnittliche Steuersätze dazu gezwungen werden, gesetzliche Pflichtaufgaben zu finanzieren, die Bund und Land nicht finanzieren.

 

5.    Die Bedarfsberechnung und die Mittelzuteilung des Kommunalen Finanzausgleichs müssen sich aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung statt nur an Einwohnerzahlen und Durchschnittswerten auch an sozioökonomischen Kriterien orientieren, wie einem Sozialstrukturindex, der beispielsweise die konkrete Anzahl von Leistungsempfängern berücksichtigt und so die Kommunen untereinander besser vergleichbar macht.

 

6.    Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung haben auch die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger ein Recht, auf ein Mindestmaß an kommunalen Angeboten zurückgreifen zu können. Es kann nicht sein, dass nach mehr als zwei Jahrzehnten Haushaltskonsolidierung ein weiterer Verzicht auf Investitionen beispielsweise in die Schulbauten oder auf die wenigen verbliebenen freiwilligen Leistungen nötig ist, um gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen zu können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach beauftragt den Magistrat, sich für die vorgenannten Ziele in der Diskussion um die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzusetzen, sie mit der Hessischen Landesregierung zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung über den Fortgang der Gespräche zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Obwohl die Stadt Offenbach durch den aktuellen Vorschlag des hessischen Finanzministeriums zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) eine höhere Zuweisung erwarten darf, würde auch nach dem Vorschlag des hessischen Finanzministeriums zur Neuregelung des KFA weiterhin eine erheblich Finanzierungslücke im Haushalt der Stadt Offenbach bleiben. Die Erfüllung der Pflichtleistungen würden weiterhin höher sein als Steuereinnahmen und KFA-Zuweisungen und damit wäre weiterhin eine Schuldenaufnahme erforderlich, nur um Pflichtleistungen zu erfüllen. Die antragsstellenden Fraktionen sehen deshalb erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordern den Magistrat auf, sich im Zuge der anstehenden Diskussionen und Verhandlungen entsprechend zu positionieren.