Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014
TOP 7
Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung
(Kanalbeitrag und Benutzungsgebühr)
Antrag DIE LINKE. vom 02.10.2014, 2011-16/DS-I(A)0645
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Satzung über den Kanalbeitrag und die Kanalbenutzungsgebühr vom 21.12.2009 wird in § 13 Ziffer 2 und in § 21 wie folgt geändert:
§ 13 (2)
Die Gebühr gemäß Abs. (1) beträgt pro cbm
Frischwasserverbrauch 1,70 € und pro qm abflusswirksame Fläche und Jahr 0,74 €.
§ 21
Diese Änderung der Beitrags - und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühren) tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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