Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

 

TOP 7

Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung
(Kanalbeitrag und Benutzungsgebühr)
Antrag DIE LINKE. vom 02.10.2014, 2011-16/DS-I(A)0645

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Satzung über den Kanalbeitrag und die Kanalbenutzungsgebühr vom 21.12.2009 wird in § 13 Ziffer 2 und in § 21 wie folgt geändert:

 

§ 13 (2)

Die Gebühr gemäß Abs. (1) beträgt pro cbm

Frischwasserverbrauch 1,70 €  und pro qm abflusswirksame Fläche und Jahr 0,74 €.

 

§ 21

Diese Änderung der Beitrags - und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühren) tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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