Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

 

TOP 10

Kommunale Gesellschaften
hier: Grundsatzbeschluss
Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 349/14 (Dez. I und III, Amt 20) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0649
Änderungsantrag CDU vom 08.12.2014, 2011-16/DS-I(A)0649/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014,

2011-16/DS-I(A)0649/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0649 und 2011-16/DS-I(A)0649/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Wertgrenzen in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Seniorenzentrum Offenbach GmbH werden in den jeweiligen  § 5 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

·         Aufnahme von mittel- und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von 300.000 Euro.

 

·         Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

·         Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Beraterverträge): 100.000 Euro

 

·         Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern: 50.000 Euro

 

·         Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet: 100.000 Euro.

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet: 150.000 Euro.

 

Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften: 250.000 Euro.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Seniorenzentrum Offenbach GmbH (Auslage 1a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 1c) wird zugestimmt.

 

2.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach) (Auslage 2a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 2c) wird zugestimmt.

 

3.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach (Auslage 3a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 3c) wird zugestimmt.

 

4.  Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Auslage 4a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 4c) wird zugestimmt.



Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB vom 1.12.2014:
Die Ausschussvorsitzende, Frau Stv. Kötter (SPD), beantragt, dass den Mitgliedern des Ausschusses Haupt, Finanzen und Beteiligungen sowie den Fraktionen ein Exemplar der Auslage in Papierform und elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen werden von Herrn Dr. Schwenke zur Verfügung gestellt.

2011-16/DS-I(A)0649/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1.     Die als Auslage 1a angefügte Neufassung der Satzung erhält in § 10 Abs. (1) folgenden Wortlaut:

„Die Gesellschaft hat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat gemäß § 52 GmbHG“.

 

2.     Die als Auslage 2a angefügte Neufassung der Satzung erhält in § 10 Abs. (1) folgenden Wortlaut:

„Die Gesellschaft hat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat gemäß § 52 GmbHG“.

 

3.     Die als Auslage 4a angefügte Neufassung der Satzung erhält in § 10 Abs. (1) folgenden Wortlaut:

„Die Gesellschaft hat einen aus 8 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat gemäß § 52 GmbHG“.

 

2011-16/DS-I(A)0649/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.      Die Wertgrenzen in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach), GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Seniorenzentrum Offenbach GmbH werden in den jeweiligen  § 5 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

·         Aufnahme von mittel- und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von 300.000 Euro.

 

·         Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

·         Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Beraterverträge): 100.000 Euro

 

·         Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern: 50.000 Euro

 

·         Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet: 100.000 Euro.

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet: 150.000 Euro.

 

·         Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften: 250.000 Euro.

2011-16/DS-I(A)0649

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Maßgabe der Änderungen 2011-16/DS-I(A)0649/2 wie folgt:

 

1.     Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Seniorenzentrum Offenbach GmbH (Auslage 1a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 1c) wird zugestimmt.

 

2.     Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (künftig GBM Service GmbH Offenbach) (Auslage 2a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 2c) wird zugestimmt.

 

3.     Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach (Auslage 3a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 3c) wird zugestimmt.

 

4.     Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Auslage 4a) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Auslage 4c) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung