Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

 

TOP 14

Programm: „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung in Offenbach am Main“
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 358/14 (Dez. I, Amt 18) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0653

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.

Die Stadt Offenbach schließt mit dem ortsansässigen Ketteler Krankenhaus und dem Sana Klinikum sowie der pro familia Ortsverband Offenbach eine Kooperations-vereinbarung zur Sicherstellung der medizinischen Akutversorgung nach Vergewaltigung. Ziel der Initiative ist der Ausbau der medizinischen Versorgungs-struktur in erster Linie für betroffene Frauen und Mädchen in Offenbach am Main, die (noch) keine polizeiliche Anzeige erstattet haben.

 

2.

Das Projekt beinhaltet neben der Zusammenarbeit mit den zwei Offenbacher Krankenhäusern  die Fortbildung von Fachärzten und -ärztinnen sowie eine Öffentlichkeitskampagne. Es soll zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen und den Zugang zu nachgelagerten medizinischen und psychosozialen Betreuungsangeboten erleichtern. Den Ärztinnen und Ärzten wird mehr Rechts- und Handlungssicherheit gegeben. Beide Krankenhäuser erheben gegenüber der Stadt Offenbach keine Ansprüche auf Kostenerstattung der medizinischen Leistungen und der Leistungen zur Befundsicherung.

 

3.

Die pro familia Offenbach wird die unter 1. genannten Kliniken mit den für die Befundung notwendigen Untersuchungssets ausstatten sowie den Transport der Befunde  in die Rechtsmedizin Frankfurt organisieren. Dies ist Bestandteil des  Zuwendungsvertrags vom 11.07.2007 mit der Stadt Offenbach, der mit Schreiben vom 01.11.2013 hinsichtlich der genannten Leistungen angepasst wurde. Zur Finanzierung  wurde bereits das jährliche Budget an kommunalisierten Landesmitteln um 2.000,-- € erhöht. Die Vertragsanpassung ist für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 vorgenommen worden. Die Mittel werden als durchlaufender Posten vom Land über das Sozialamt direkt an pro familia gezahlt.


4.

Die Stadt Offenbach erhält von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt e.V. die Rechte für die Nutzung und Anpassung der Materialien des Frankfurter Modells zur  „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ gegen eine Schutzgebühr von  einmalig 1.000,--€ für die Zeit von Dezember 2014 bis Dezember 2018. Um das Projekt bekannt zu machen wird ein Anteil von 4.300,--€ für die Öffentlichkeitskampagne an pro familia Offenbach gezahlt. Zur Durchführung des Projektes stehen im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 5.300,--€ auf dem Produktkonto 01010600.7124001318 („Sachkosten“) zur Verfügung. Die restlichen Ansätze in Höhe von 6.000,-- € lt. Kostenplan für Öffentlichkeitsarbeit und Medienkampagne (insbesondere Druck von Plakaten und Flyern) sind optional. Die eingeplanten Mittel in Höhe von insgesamt 6.000,--€ stehen auf dem Produktkonto 01010600.7124001318 („Sachkosten“) vorbehaltlich der Finanzierung und Freigabe durch die Kämmerei und der Genehmigung der Haushalte für die Jahre 2015 bis 2018 für die Fortführung  der Öffentlichkeitsarbeit und Medienkampagne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung