Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

TOP 15

Kulturregion FrankfurtRheinMain gemeinnützige GmbH
hier:    Neue Gesellschafter und assoziierte Mitglieder
            Änderung des Gesellschaftsvertrags

Antrag Magistratsvorlage Nr. 361/14 (Dez. I und III, Amt 20) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0654

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz aus dem HFB vom 01.12.2014 einstimmig wie folgt:

1.)

a)    Es wird gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftervertrags zugestimmt, dass die Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen)

 

-        an die Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 200 €

-        an die Stadt Ortenberg (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 100 €

-        an die Stadt Weilburg (Kreis Limburg-Weilburg) Anteile in Höhe von 100 €

 

abtritt, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01.01.2015 Gesellschafter der Kulturregion FrankfurtRheiMain gGmbH werden.

 

b)    Es wird der Aufnahme der o.g. Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

c)    Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

2.)

a)    Es wird folgende Satzungsänderung (fett gedruckt) beschlossen:

 

§ 11 Absatz 2 soll neu lauten: Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Geschäftsstelle beruft. Der Beirat soll aus aktiv im Kulturleben tätigen Personen bestehen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören.

 

b)    Zur nächsten Aufsichtsratssitzung im Mai 2015 legt die Geschäftsstelle eine Vorschlagliste vor.

 

c)    Bis dahin berät der bisherige Beirat weiter die Geschäftsführung.

 

d)    Die notarielle Umsetzung soll mit der vorherigen Umsetzung erfolgen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB vom 1.12.2014:

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Stv. Kötter (SPD) gibt zu Protokoll, dass im Tenor im Absatz 1.) a) das Datum, zu dem die Städte Idstein, Ortenberg und Weilburg – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse - zu Gesellschafter der Kulturregion Frankfurt RheinMain gGmbH werden, redaktionell von 01.01.2014 in 01.01.2015 geändert wird, da es sich nach Auskunft der zuständigen Dezernenten um einen Schreibfehler handelt.

 

2011-16/DS-I(A)0654 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz aus dem HFB vom 01.12.2014 einstimmig wie folgt:

 

1.)

a)         Es wird gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftervertrags zugestimmt, dass die Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen)

 

-           an die Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 200 €

-           an die Stadt Ortenberg (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 100 €

-           an die Stadt Weilburg (Kreis Limburg-Weilburg) Anteile in Höhe von 100 €

 

abtritt, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01.01.2015 Gesellschafter der Kulturregion FrankfurtRheiMain gGmbH werden.

 

b)         Es wird der Aufnahme der o.g. Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

c)         Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

2.)

a)         Es wird folgende Satzungsänderung (fett gedruckt) beschlossen:

 

§ 11 Absatz 2 soll neu lauten: Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Geschäftsstelle beruft. Der Beirat soll aus aktiv im Kulturleben tätigen Personen bestehen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören.

 

b)         Zur nächsten Aufsichtsratssitzung im Mai 2015 legt die Geschäftsstelle eine Vorschlagliste vor.

 

c)         Bis dahin berät der bisherige Beirat weiter die Geschäftsführung.

 

d)         Die notarielle Umsetzung soll mit der vorherigen Umsetzung erfolgen.

 

2011-16/DS-I(A)0654 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.)

a)    Es wird gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftervertrags zugestimmt, dass die Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen)

 

-       an die Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 200 €

-       an die Stadt Ortenberg (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 100 €

-       an die Stadt Weilburg (Kreis Limburg-Weilburg) Anteile in Höhe von 100 €

 

abtritt, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01.01.2014 Gesellschafter der Kulturregion FrankfurtRheiMain gGmbH werden.

 

b)    Es wird der Aufnahme der o.g. Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

c)     Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

2.)

a)    Es wird folgende Satzungsänderung (fett gedruckt) beschlossen:

 

§ 11 Absatz 2 soll neu lauten: Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Geschäftsstelle beruft. Der Beirat soll aus aktiv im Kulturleben tätigen Personen bestehen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören.

 

b)    Zur nächsten Aufsichtsratssitzung im Mai 2015 legt die Geschäftsstelle eine Vorschlagliste vor.

 

c)     Bis dahin berät der bisherige Beirat weiter die Geschäftsführung.

 

d)    Die notarielle Umsetzung soll mit der vorherigen Umsetzung erfolgen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung