Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

 

TOP 16

Rauchverbot auf Spielplätzen
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 30.08.2007

Antrag CDU vom 27.11.2014, 2011-16/DS-I(A)0655
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014,

2011-16/DS-I(A)0655/1

 

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0655/1, 2011-16/DS-I(A)0655

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Gefahrenabwehrverordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Belästigendes Verhalten

 

§ 12 (Belästigendes Verhalten) Abs. 1 wird um ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ergänzt.

 

Bisherige Regelung:

 

(1)  Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf allen Kinderspielplätzen verboten.

 

Neue Regelung:

 

(1)  Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind auf allen Kinderspielplätzen verboten.

 

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

 

In § 22 Abs. 1 wird hinter der Ziffer 16 eingefügt:

 

„16 a.  entgegen § 12 auf einem Kinderspielplatz raucht.“

 

Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Rauchverbotes auf Spielplätzen, vorab oder mindestens zeitgleich mit seinem Inkrafttreten, eine Informationskampagne zu starten und an allen Spielplätzen dauerhaft mit einer deutlichen Beschilderung auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0655/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Rauchverbotes auf Spielplätzen, vorab oder mindestens zeitgleich mit seinem Inkrafttreten, eine Informationskampagne zu starten und an allen Spielplätzen dauerhaft mit einer deutlichen Beschilderung auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen.

 

2011-16/DS-I(A)0655

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Gefahrenabwehrverordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Belästigendes Verhalten

 

§ 12 (Belästigendes Verhalten) Abs. 1 wird um ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ergänzt.

 

Bisherige Regelung:

 

(1)        Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf allen Kinderspielplätzen verboten.

 

Neue Regelung:

 

(1)        Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind auf allen Kinderspielplätzen verboten.

 

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

 

In § 22 Abs. 1 wird hinter der Ziffer 16 eingefügt:

 

„16 a.  entgegen § 12 auf einem Kinderspielplatz raucht.“

 

Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung