Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0659Ausgegeben am 15.01.2015

Eing. Dat. 11.12.2014

 

 

 

 

 

Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Darmstadt für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes

hier: Vorschlagsliste 2015

Antrag Magistratsvorlage Nr. 365/14 (Dez. I, Amt 10) vom 10.12.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung eine mindestens 2 Personen umfassende Vorschlagsliste zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Darmstadt für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes beschließt.

 

Der Beschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit.

 

 

Begründung:

 

Der Hessische Landtag hat durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hess. Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz (HAG SGG) am 24.11.2009 geregelt, welche kreisfreie Stadt bzw. welcher Kreis zu welchem Sozialgericht ein Vorschlagsrecht besitzt.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2014 hat das Hessische Ministerium der Justiz die Stadt Offenbach a. M. aufgefordert, eine entsprechende Vorschlagsliste mit mindestens 2 Personenvorschlägen bis zum 20.02.2015 einzureichen.

 

Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht  gehen aus dem beigefügten Auszug aus den Bestimmungen der §§ 16 und 17 SGG hervor.

 

Die Vorschlagsliste soll den Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. Ein entsprechender Personalbogen des Hessischen Ministeriums der Justiz ist in der Anlage beigefügt. Dieser sollte vor Beschluss von der vorgeschlagenen Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Er ist mit der beschlossenen Vorschlagsliste dem Hessischen Justizministerium zuzuleiten.

Anlagen