Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0663Ausgegeben am 15.01.2015

Eing. Dat. 11.12.2014

 

 

 

 

 

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hier:    Neu- und Wiedereintritte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/14 (Dez. I, Amt 20) vom 10.12.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Es werden die Erläuterung und Vorbemerkung der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Beschlüssen der Vorlage unter:

 

1.    „Zustimmung zur Übertragung von Geschäftsanteilen“,

 

a.    Neueintritt Stadt Neu-Isenburg

 

b.    Wiedereintritt des Rheingau-Taunus-Kreises

 

2.    „Teilung von Geschäftsanteilen“ und

 

a.    Bestätigende Wiederholung. Anteilsteilung

 

b.    Teilung des Geschäftsanteils der Stadt Offenbach am Main

 

3.    „Verwendung der Geschäftsanteile, mit denen die Stadt Offenbach am Main aus der Gesellschaft ausscheidet“

 

a.    Übertragung an die Gesellschaft

 

b.    Abfindung

 

zuzustimmen und die Geschäftsführung mit der Abwicklung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Der Grund für den hier vorgelegten Beschluss ist, dass die Gesellschaft momentan (Stand November 2014) keine freien Anteile hat, die an die Stadt Neu-Isenburg und den Rheingau-Taunus-Kreis übertragen werden könnten. Dies hängt primär mit dem Anteil des ehemaligen Gesellschafters HA Hessen Agentur zusammen (10,0%), der noch nicht formell an die Gesellschaft übertragen worden ist. Dies geschah vor dem Hintergrund der nach wie vor laufenden Verhandlungen mit der Hessischen Landesregierung über ein mögliches Engagement in Form einer Beteiligung.

 

Um dennoch den erfreulichen Gesuchen auf Neu- bzw. Wiedereintritt (Stadt Neu-Isenburg, Rheingau-Taunus-Kreis) entsprechen zu können, wird im Wege des folgenden Beschlusses der frei werdende Anteil der Stadt Offenbach am Main für die Aufnahme der Stadt Neu-Isenburg und des Rheingau-Taunus-Kreises verwendet.

 

Hiermit ist gewährleistet, dass nicht nur die Stadt Offenbach am Main im Kreis der Gesellschafter gehalten werden kann, sondern dass auch die Stadt Neu-Isenburg und der Rheingau-Taunus-Kreis neu als Gesellschafter aufgenommen werden. Gleichzeitig wird die Option für ein zukünftiges Engagement der Hessischen Landesregierung mit diesem Beschlusswerk offen gehalten.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld noch Abstimmungen notwendig waren, die eine Abgabe im regulären Geschäftsgang nicht möglich machten.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Beschlussvorlage Neu- und Wiedereintritte

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