Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0665Ausgegeben am 15.01.2015

Eing. Dat. 15.01.2015

 

 

 

 

 

Regionalfonds

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-007 (Dez. I, Amt 60) vom 14.01.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Magistrat wird beauftragt, den Förderantrag zum Einsatz der restlichen Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der multifunktionalen Schulturnhalle in Bieber Waldhof, Produktkonto 03010100.0951002460 „Grundschule Bieber – Außenstelle, Neubau Turnhalle“ Investitionsnummer 0301010900601301 zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und den Antrag kurzfristig beim Land Hessen einzureichen.

 

2.       Die Einleitung des Förderantragsverfahrens erfolgt unabhängig des von der Stadtverordnetenversammlung nach Vorliegen der Entwurfsplanung noch zu fassenden Projektbeschlusses für das Bauvorhaben.

 

 

Begründung:

 

In Folge des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde zur Verbesserung des Fluglärmschutzes am 27.06.2012 das Regionalfondsgesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet Fördermöglichkeiten für den passiven Schallschutz sowie zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Für die Stadt Offenbach stehen aus diesem Fonds 8.909.400,00 € als Zuschuss zur Verfügung.

 

Gefördert werden insbesondere der Ausbau und die Fortentwicklung der bestehenden Sozial- und Bildungsinfrastruktur. Förderfähig ist die Schaffung von bzw. Erhaltung und Verlagerung bestehender Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch Neubau, Modernisierung oder Instandsetzung. Die Nutzung der geförderten Anlagen muss öffentlich sein und die Regelungen resp. Bauverbote des Fluglärmschutzgesetzes beachten. Eine 100-prozentige Förderung ist grundsätzlich möglich.

 

Anträge auf Gewährung von Fördermitteln können innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien gestellt werden, d.h. bis 31.12.2015. Der Förderzeitraum für die jeweiligen Einzelprojekte beträgt maximal drei Jahre nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids (d.h. für Bescheide, die in 2015 erteilt werden, bis 2018). Projektanträge können sowohl gesammelt als auch einzeln eingereicht werden.

Mit Grundsatzbeschluss vom 24.07.2014 wurde der Magistrat beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen, Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort im Hafen“ Investitionsnummer 0301010900601203 sowie für die Sanierung bzw. den Neubau der Kindertagesstätte 11, Brandenburger Straße 3, Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11, Brandenburger Str. 3“ Investitionsnummer 0601050900601301 zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig beim Land Hessen einzureichen.

 

Für die Stadt Offenbach stehen aus dem Regionalfonds insgesamt 8.909.400,00 € als Zuschuss zur Verfügung. Mittel aus dem Regionalfonds sind für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen in Höhe von voraussichtlich 5,608 Mio. € bereits beantragt und für den Neubau der Kita 11 in Höhe von voraussichtlich 2,5 Mio. € vorgesehen. Somit stehen aus dem Regionalfonds noch Mittel in Höhe von 801.400 € für den Neubau einer multifunktionalen Schulturnhalle in Bieber Waldhof zur Verfügung. Sollten nach Prüfung durch den Fördergeber die o.g. Projekte die der Stadt Offenbach zugewiesenen Mittel des Regionalfonds nicht vollständig ausschöpfen, legt der Magistrat den Stadtverordneten eine ergänzende Projektliste zur Nachmeldung beim Land Hessen zur Beschlussfassung vor.

 

Neubau einer multifunktionalen Schulturnhalle in Bieber Waldhof

 

Der Standort der geplanten Schulturnhalle befindet sich im Stadtgebiet Bieber Waldhof der Stadt Offenbach am Main auf dem Grundstück der Schule Bieber, Außenstelle Waldhof und liegt außerhalb der Tag-Schutzzonen des Flughafens Frankfurt. Damit sind für den Standort keine Bauverbote und besonderen Auflagen gemäß Fluglärmschutzgesetz zu beachten.

Anlage:

Lageplan: Tag-Schutzzonen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro