Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0669Ausgegeben am 12.02.2015

Eing. Dat. 12.02.2015

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Philipp-Ullrich-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/037 (Dez. I, Amt 80) vom 11.02.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306 = 1.053 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt 168.480,00 EUR (160,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 184.000,00 EUR stehen, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2014, beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.



Begründung:

 

Das bezeichnete Grundstück liegt als Bauerwartungsland im künftigen Neubaugebiet „Bieber-Nord“. Die Eigentümer haben es nun der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da sie sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchten.

 

Der Erwerb des Grundstücks erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach dem Abschluss der Erschließungs-maßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.

 

Der mit den Eigentümern verhandelte Kaufpreis beläuft sich auf rd. 2/3 des aktuellen Bodenrichtwerts und stellt somit für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.

 

Die Verkäufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

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