Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0675Ausgegeben am 12.02.2015

Eing. Dat. 12.02.2015

 

 

 

 

 

Veränderungen der Lärmsituation in Offenbach

Antrag FDP vom 12.02.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, zu ermitteln und zu berichten – oder falls schon ermittelt, zu berichten – welche genauen Lärmwerte bei Einführung der „Lärmpausenvariante“ 4 für das Offenbacher Stadtgebiete in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr nach der gültigen „Anleitung zur Berechnung des Lärms“ errechnet werden. Dabei ist sowohl eine Berechnung für das derzeitige Verkehrsaufkommen als auch für das prognostizierte Verkehrsaufkommen von 701.000 Flugbewegungen vorzunehmen und in der üblichen Weise für das gesamte Stadtgebiet an verschiedenen Punkten darzustellen. Die Darstellung soll für den gesamten nächtlichen Zeitraum als auch getrennt nach den Betriebsstunden 22-23 Uhr und 5-6 Uhr erfolgen und auch die Veränderungen gegenüber den Lärmwerten bei der bisherigen Bahnbelegung aufzeigen.

 

2.    Der Magistrat möge ermitteln und darstellen, welche Auswirkungen die Umsetzung der „Lärmpausenvariante“ 4  auf die Berechnung der Nachtschutzzone hat und welche Offenbacher Gebiete künftig in die Nachtschutzzone fallen.

 

3.    Der Magistrat möge berichten, ob die bisherige Position der Stadt – beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung in Stellungnahmen  -  die Rückgabe der Landerechte für die „Centerbahn“ zu fordern,  weiter von diesem vertreten wird.

 

4.    Der Magistrat möge berichten, ob die bisherige Lärmpausenregelung DROPS bei Betriebsrichtung 07 – also bei Startbetrieb über Offenbach – beibehalten wird oder ob diese künftig entfällt.

 

 

Begründung:

 

Die Umsetzung der „Lärmpausenvariante“ 4 – also der Verzicht auf eine Belegung der Nordwestbahn zwischen 22 und 23 Uhr – hat erhebliche Auswirkungen auf die nächtliche Lärmbelastung des Offenbacher Südens, wo der Verkehr in dieser Zeit gebündelt wird. In der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr bleibt es beim bisherigen Betrieb in Nord und Süd, wobei im Süden zu dieser Zeit künftig die „Centerbahn“ belegt wird. Der Offenbacher Süden insgesamt hat schon bisher höhere Lärmwerte als der  Norden hinzunehmen, da der Anflug auf das südliche Bahnsystem tiefer erfolgt und auch die schweren Maschinen dort hereinkommen.

 

Die Centerbahn liegt zwar so dicht bei der Südbahn, dass durch deren Belegung nirgendwo im Süden eine Lärmpause entsteht. Es kommt aber zu Veränderungen der bisher ermittelten Lärmwerte. Höhere nächtliche Werte sind vor allem in den Wohngebieten am Waldpark, Buchhügel, Lichtenplatte, Musikerviertel, Lauterborn und Buchrain zu erwarten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die sogenannte „Nachtschutzzone“ – die sich bisher über den gesamten Süden bis etwa zur Höhenlinie Kopernikusstraße/Humboldtstraße/Weikertsblochstraße erstreckt - nach Norden ausdehnt.

 

Im Ausbauverfahren hat sich die Stadt Offenbach stets gegen 3 Anfluggrundlinien über dem Stadtgebiet ausgesprochen. Fraport und das Land erwiderten stets, dass es dazu gar nicht kommen werde. Es bleibe bei zwei. Man ziehe eigentlich nur eine Anfluggrundlinie nach Norden. Die früher zum Landen genutzte „Centerbahn“ werde künftig für den Startbetrieb eingesetzt und es werde nur ausnahmsweise dort mal eine Maschine hereinkommen. Da die Stadt dieser Darstellung misstraute, forderte sie in ihren Stellungnahmen – von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen – stets die Rückgabe der Landerechte für die Centerbahn. In der „Lärmpausenvariante“ 4 wird diese Bahn nun plötzlich ganz regulär wieder zum Landen eingeplant und dies auch noch als „Entlastung“ des Offenbacher Südens verkauft.

 

Nach Informationen der FDP-Fraktion wird die bisherige Lärmpausenregelung DROPS bei Starts über Offenbach künftig nicht fortgesetzt. Es wird dann bei Startbetrieb immer mit nächtlichem Betrieb zwischen 5 und 6 Uhr über Offenbach zu rechnen sein, was eine Verschlechterung bedeutet. Hier ist Aufklärung erforderlich.

 

Die im Antrag geforderten Aufklärungen sind für Bürger und Stadt wichtige Grundlagen zur Einschätzung der künftigen Situation.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.