Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2015

 

 

 

 

 

TOP 5

Grundsatzbeschluss Breitband
Antrag Piraten vom 12.02.2015, 2011-16/DS-I(A)0668
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 26.02.2015,

2011-16/DS-I(A)0668/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0668/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird  beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zukünftig in neu aufzustellenden und zu ändernden Bebauungsplänen unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ die Bandbreite aufgezeigt werden sollte, mit der das Plangebiet erschlossen wird oder welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um Ansiedlungswilligen einfach und aktuell einen Überblick über die jeweils verfügbare Telekommunikationsinfrastruktur zu verschaffen.

 

Die Prüfung muss 1. die entstehenden Kosten bei einer Umsetzung des Vorhabens und 2. eine Einschätzung des Nutzens des Vorhabens darstellen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0668/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird  beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zukünftig in neu aufzustellenden und zu ändernden Bebauungsplänen unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ die Bandbreite aufgezeigt werden sollte, mit der das Plangebiet erschlossen wird oder welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um Ansiedlungswilligen einfach und aktuell einen Überblick über die jeweils verfügbare Telekommunikationsinfrastruktur zu verschaffen.

 

Die Prüfung muss 1. die entstehenden Kosten bei einer Umsetzung des Vorhabens und 2. eine Einschätzung des Nutzens des Vorhabens darstellen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0668

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0668/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I (A)0668:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

in neu aufzustellenden und geänderten Bebauungsplänen wird unter dem Punkt „Erschließung Telekommunikation“ darauf eingegangen, mit welcher Bandbreite die zu bebauende bzw. überplante Fläche erschlossen wird.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung