Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2015

 

 

 

 

 

TOP 10

Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 68, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/041 (Dez. I, Amt 80) vom 11.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0673

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Das Erbbaurecht Auf der Rosenhöhe 68 wird auf eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.398 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 30/19 erstreckt.

2.     Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.

3.     Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren auf dem vorhandenen Basketballfeld drei Tennishartplätze in Abstimmung mit dem Sportamt zu errichten, von denen zwei in der künftigen Erbbaurechtsfläche liegen. Der dritte Hartplatz wird nicht nur als Tennis- sondern auch als Basketballfeld markiert und gemeinsam genutzt. Daneben werden auf der angrenzenden südlichen Fläche eine Stein-Sitzgruppe und eine fest verankerte und witterungsfeste Tischtennisplatte auf Kosten der Erbbauberechtigten aufgestellt.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung