Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0684Ausgegeben am 05.03.2015

Eing. Dat. 05.03.2015

 

 

 

 

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-067 (Dez III, Amt 21) vom 04.03.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Seit 1992, also bereits über 20 Jahre, sind die  Steuersätze bei der Hundesteuer unverändert. Dies ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage so nicht mehr haltbar. Die Anhebung orientiert sich an den Steuersätzen der Stadt Frankfurt und ist moderat gehalten. Auch folgt sie den Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung auf Ausschöpfung aller Einnahmepotenziale.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es wird mit Mehreinnahmen von ca. 80.000,00 EUR pro Jahr gerechnet.

 

 

Vollzugsaufwand:

 

Der zusätzliche Aufwand im operativen Bereich ergibt sich aus der Besteuerung der „Listenhunde“ und kann zur Zeit noch mit dem vorhandenen Personal geleistet werden.

Anlagen:

Anlage 1        Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Anlage 2        Synopse

 

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