Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0684/1Ausgegeben am 13.03.2015

Eing. Dat. 13.03.2015

 

 

 

 

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Änderungsantrag Piraten vom 13.03.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die vorliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird im Artikel I (über die Neufassung des §5) wie folgt ergänzt:

 

5. Für gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4, für die ein Steuersatz nach § 5 Abs. 3 festzusetzen ist, beträgt die Steuer jährlich 90,- EUR, wenn der Hund mit der / dem Halterin /  Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertigere Prüfung entsprechend den  Richtlinien des Verbandes für Deutsche Hundewesen (VDH), abgenommen von einer/einem durch den VDH anerkannten Prüferin/Prüfer, bestanden hat. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.

 

 

Begründung:

 

In diversen wissenschaftlichen Arbeiten konnten keine Hinweise dafür gefunden werden, dass die Rasse eines Hundes eine Voraussage über seine Gefährlichkeit ermöglicht [1][2][3][4][5].

 

Stattdessen gibt es deutliche Zusammenhänge zwischen erhöhter Aggressivität und mangelnder Sachkunde des Hundehalters, falscher Einschätzung des Hundeverhaltens durch Halter sowie aversiven Ausbildungsmethoden [6].

 

Die plötzliche Erhöhung der Hundesteuer von derzeit 75 auf 300 Euro stellt so manche Hundehalter vor unerwartete Herausforderungen. Der vorliegende Vorschlag, die Hundesteuer für die in der Liste für gefährliche Hunderassen eingetragen Hunde auf Normalmaß zu reduzieren orientiert sich an der Hundesatzung unserer Nachbarkommune Frankfurt.

 

[1] Angela Mittmann: Untersuchung des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus im Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000. Dissertation. Tierärztliche Hochschule Hannover. Hannover 2002, S. 94.

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/mittmanna_2002.pdf 

[2] Andrea Böttjer: Untersuchung des Verhaltens von fünf Hunderassen und einem Hundetypus im innerartlichen Kontakt des Wesenstestes nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung vom 05.07.2000. Dissertation. Tierärztliche Hochschule Hannover. Hannover 2003, S. 252.

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/boettjera_ws03.pdf 

 

[3] Tina Johann: Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000. Dissertation. Tierärztliche Hochschule Hannover. Hannover 2004, S. 77.

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/johannt_ws04.pdf

 

[4] Christine Baumann: Überprüfung der gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit von Rottweilern und Rottweiler Mischlingen im Rahmen der Auswertung von Wesenstests in Bayern. Dissertation. Institut für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. München 2005, S. 95, DNB 975145207.

http://edoc.ub.uni-muenchen.de/3690/1/Baumann_Christine.pdf

 

[5] Jennifer Hirschfeld: Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie des Aggressionsverhaltens. Dissertation. Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft Service GmbH, Gießen 2005, ISBN 3-938026-35-9, S. 181–187, DNB 975649450.

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/hirschfeldj_ss05.pdf 

 

[6] Esther Schalke et al.: Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie hinsichtlich einer möglichen Hypertrophie des Aggressionsverhaltens im Hund-Hund-Kontakt des Niedersächsischen Wesenstests. In: Kleintierpraxis 56 (2011), S. 466–472.