Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0682/1Ausgegeben am 18.03.2015
Eing. Dat. 18.03.2015
Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
hier: Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbh ( Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
§ 5 Absatz 2 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH:
Soweit die Zustimmung nicht bereits aus Absatz 1 folgt, wird sie zur Vornahme nachfolgend genannter Handlungen und Rechtsgeschäfte hiermit im Voraus erteilt, wenn die folgenden Wertgrenzen nicht überschritten werden:
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Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro |
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· Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von |
100 |
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· Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen |
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· Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)
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70 |
· Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern
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50 |
· Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet |
80 |
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· Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrat überschreitet |
100 |
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· Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften |
20 |
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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