Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0682/2Ausgegeben am 19.03.2015

Eing. Dat. 19.03.2015

 

 

 

 

 

Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH

hier:    Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Änderungsantrag CDU vom 17.03.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    In Anlage 1 –Gesellschaftsvertrag- wird in § 2 –Gegenstand des Unternehmens- in Abs. (1) erster Satz „und von Besucherzentren städtischer Einrichtung“ gestrichen;

2.    In § 2 Abs. (2) wird der Passus „sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben, oder verpachten. Sie ist berechtigt,……oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.“ gestrichen;

3.    In Anlage 3 –Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH- werden in § 5 –Zustimmungspflichtige Geschäfte, Wertgrenzen- in Abs. (2) die Wertgrenzen im Einzelfall wie nachstehend in Tsd. Euro festgelegt:

 

 

Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro

 

 

·         Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von

 

100

 

 

·         Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

 

 

·           Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)


 

 

70

·           Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern

 

50

·           Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet

 

 

80

 

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrat überschreitet

 

 

100

 

 

·         Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften

 

 

20

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

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