Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0682/2Ausgegeben am 19.03.2015
Eing. Dat. 19.03.2015
Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
hier: Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen
Änderungsantrag CDU vom 17.03.2015
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. In Anlage 1 –Gesellschaftsvertrag- wird in § 2 –Gegenstand des Unternehmens- in Abs. (1) erster Satz „und von Besucherzentren städtischer Einrichtung“ gestrichen;
2. In § 2 Abs. (2) wird der Passus „sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben, oder verpachten. Sie ist berechtigt,……oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.“ gestrichen;
3. In Anlage 3 –Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH- werden in § 5 –Zustimmungspflichtige Geschäfte, Wertgrenzen- in Abs. (2) die Wertgrenzen im Einzelfall wie nachstehend in Tsd. Euro festgelegt:
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Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro |
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· Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von |
100 |
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· Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen |
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· Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge) |
70 |
· Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern |
50 |
· Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet |
80 |
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· Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrat überschreitet |
100 |
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· Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften |
20 |
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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