Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015

 

 

 

TOP 5

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren
der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/056 (Dez. III, Amt 32) vom 25.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0678
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0678/1

Änderungsantrag FDP vom 19.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0678/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0678/1, 2011-16/DS-I(A)0678

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird mit folgender Änderung erlassen:

 

§2

Gebührenstaffelung

 

(2) Die Parkgebühren betragen

 

c) im Bereich der Zone III =           zwischen 09:30 und 20:30

 

                                               1. drei Stunden                               kostenlos

                                               jede weitere angefangene

                                               halbe Stunde                                               0,70 Euro

                                               max. 11 Stunden                            11,20 Euro

 

zwischen 20:30 und 06:00 Uhr

 

je angefangene halbe Stunde      0,70 Euro

                                               jedoch maximal                               5,00 Euro

 

                                               zwischen 06:00 und 09:30

 

                                               je angefangene halbe Stunde      0,70 Euro

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0678/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die *(Anlage 1) der Magistratsvorlage wird wie folgt geändert:

 

§ 2

 

Gebührenstaffelung

 

        c) im Bereich der Zone III       =           zwischen 09:30 und 20:30 Uhr

 

1. vier Stunden kostenlos

 

* Nachrichtlich: redaktionell geändert

 

2011-16/DS-I(A)0678/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:

 

§2

Gebührenstaffelung

 

(2) Die Parkgebühren betragen

 

c) im Bereich der Zone III =       zwischen 09:30 und 20:30

 

                                               1. drei Stunden                         kostenlos

                                               jede weitere angefangene

                                               halbe Stunde                            0,70 Euro

                                               max. 11 Stunden                      11,20 Euro

 

zwischen 20:30 und 06:00 Uhr

 

je angefangene halbe Stunde    0,70 Euro

                                               jedoch maximal                        5,00 Euro

 

                                               zwischen 06:00 und 09:30

 

                                               je angefangene halbe Stunde    0,70 Euro

 

2011-16/DS-I(A)0678 (geänderte Anlage)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird unter Berücksichtigung von 2011-16/DS-I(A)0678/1 erlassen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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