Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015

 

 

 

 

 

TOP 8

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses unter Berücksichtigung der
        aktuellen Rahmenbedingungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-063 (Dez I und II, Amt 60) vom 04.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0681

Ergänzungsantrag CDU vom 16.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0681/1

Ergänzungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 19.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0681/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0681/2, 2011-16/DS-I(A)0681

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.       Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erwei­terungen und Neubauten an Offen­bacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungsprogramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Modernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offen­bacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.       Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2026 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldtschule, Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelmschule

 

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Bei der Überschreitung eines Investitionsvolumens von jeweils 10 Mio € ist gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorliegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse vorzunehmen.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumanagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die OPG eingebunden.

 

6.       Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, ein Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen aufzulegen, mit welchem den hessischen Kommunen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von ca. 317 Millionen Euro zur Verfügung  gestellt werden.

 

Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, sich bei der Hessischen Landesregierung für eine zügige Auszahlung der Mittel und einen der Intention des Bundes entsprechenden Verteilungsschlüssel einzusetzen, d.h., keine Verteilung der Mittel pro Kopf sondern vorrangig für finanzschwache Kommunen.

 

Die zusätzlichen Investitionsmittel sollen in die Sanierung der Offenbacher Schulen fließen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0681/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 6:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, ein Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen aufzulegen, mit welchem den hessischen Kommunen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von ca. 317 Millionen Euro zur Verfügung  gestellt werden.

 

Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, sich bei der Hessischen Landesregierung für eine zügige Auszahlung der Mittel und einen der Intention des Bundes entsprechenden Verteilungsschlüssel einzusetzen, d.h., keine Verteilung der Mittel pro Kopf sondern vorrangig für finanzschwache Kommunen.

 

Die zusätzlichen Investitionsmittel sollen in die Sanierung der Offenbacher Schulen fließen.

 

2011-16/DS-I(A)0681/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird um Punkt 6 ergänzt:

 

Um die Realisierung der beschlossen Maßnahmen an Offenbacher Schulen nach 2018 sicher zu stellen wird festgelegt, dass im Rahmen des vorhandenen Investitionsvolumens die Schulbausanierung Vorrang vor allen anderen schon geplanten städtischen Investitionsvorhaben hat. Diese dürfen erst verwirklicht werden, wenn dies ohne Abstriche an der Fortschreibung dieses Grundsatzbeschlusses möglich ist.

 

Der Antrag wird um Punkt 7 ergänzt:

 

Neue zusätzliche Investitionsmittel des Bundes (über das Investitionsprogramm des Bundes erhält Hessen 300 Mio., die an die Kommunen für Investitionen gehen) werden,  soweit keine Einschränkung oder explizit Zweckzuweisungen des Landes vorliegen, in die Schulbausanierung fließen. Ziel ist es, nach hinten verschobene Schulsanierungsprojekte wieder nach vorne zu ziehen und die notwendige Sanierung nicht weiter zu verzögern.

 

Der Antrag wird um Punkt 8 ergänzt:

 

Auf den Umbau des Marktplatzes wird zugunsten der Schulbausanierung verzichtet, der Umbau der Kaiserstraße wird zeitlich nach hinten geschoben um die, in die Jahre 2019 und später verschobenen Schulbausanierungsprojekte, gemäß dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0443/1, im ursprünglichen Zeitrahmen zu realisieren.

 

Der Antrag wird um Punkt 9 ergänzt:

 

Sollten Finanzierungsmittel zur Schulbausanierung fehlen oder nachträglich nötig werden, werden diese nicht von anderen Schulbausanierungsprojekten abgezogen.

 

2011-16/DS-I(A)0681

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.        Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

 

2.        Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schulsanierungspro­gramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Modernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.        Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2026 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldtschule, Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelmschule

 

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Bei der Überschreitung eines Investitionsvolumens von jeweils 10 Mio € ist gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorliegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse vorzunehmen.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumanagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die OPG eingebunden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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