Anlage zur Satzung

Lärmschutzanlage entlang der B 448

 

Aufstellungsort:

Zwischen dem Zubringer zur B 448, nordwestlich des Baugebietes bis zur Überführung über die B 448 am Mühlheimer Weg,
gemäß den Festsetzungen im B-Plan 536 A Bieber Nord

 

Gewähltes Lärmschutzsystem:

Lärmschutzwall mit aufgesetzter Gabionenwand aus einzelnen Gabionenelementen.

Länge: ca. 600 m.

Bauhöhen: Im Bereich des Zubringers zur B 448 beträgt die Höhe der Lärmschutzanlage zunächst ca. 2,0 m, ausgebildet als Wall-Konstruktion. Nach etwa 120 m erhöht sie sich unter Verwendung von Gabionen-Elementen stetig auf ca. 4,0 m, um schließlich nach weiteren etwa 80 m die Maximalhöhe von ca. 6,0 m zu erreichen. Mit dieser End-Höhe wird die Lärmschutzanlage bis zur Überführung des Mühlheimer Wegs über die B 448 fortgesetzt.

 

Systembeschreibung:

Die Schallschutzkonstruktion entlang der B 448 wird auf fast ¾ der Gesamtlänge so aufgebaut sein, dass die Wall/Wand-Konstruktion möglichst nahe an die B 448 heranrückt, in Abhängigkeit der Böschungsneigung.

Zum Baugebiet hin sind der Wall/Wand-Konstruktion zwei Terrassen vorgelagert. Die Ausbildung der Terrassen wird ebenfalls mittels Gabionenelementen vorgenommen. Die Terrassen dienen gleichzeitig als Pflanzflächen zur Begrünung der Lärmschutzanlage.

 

Alle konstruktiven Elemente der Wand haben den jeweils aktuellen Anforderungen der allgemein Anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) sowie der ZTV-Lsw (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände) zu entsprechen.

 

Nachfolgend ist, in Höhe der August-Birlenbach-Straße, rund 70 m vor dem Mühlheimer Weg, exemplarisch ein Querschnitt durch die Wall/Wand-Konstruktion beigefügt.

 

Aufgestellt:

OPG mbH, Khg

…2

Anlage zur Satzung

 

 

 

                                                    Gabionenwand