Anlage zur Satzung

Lärmschutzanlage entlang der S-Bahnstrecke

 

 

Aufstellung:

Auf der nördlichen Bahnseite der S-Bahn-Strecke:  Offenbach – Rodgau,

im Anschluss an die Haltestation Offenbach-Bieber in östlicher Richtung gem. den Festsetzungen im B-Plan 536 A (Bieber-Nord)

 

 

Gewähltes Lärmschutzsystem:

Lärmschutzwand als Betonwand

Länge: ca. 150 m.

Höhe: ca. 2,50 m.

 

 

Systembeschreibung:

 

Die Lärmschutzwand erhält ein Traggerüst aus sog. HEA-Trägern, entsprechend den statischen Erfordernissen.

Die Träger sind jeweils in einzelnen Betonfundamenten verankert, die, in regelmäßigen Abständen von ca. 5 m, die Lasten aus der Wand schadlos in den Boden einleiten. Die Fundamente sind als Ramm- oder Bohrpfähle entsprechend den stat. Anforderungen auszuführen. Die Wand ist möglichst beidseits zu begrünen.

 

Alle konstruktiven Elemente der Wand haben den jeweils aktuellen Anforderungen der allgemein Anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) sowie der ZTV-Lsw (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände) zu entsprechen.

 

Nachfolgend ist exemplarisch ein Querschnitt durch die Konstruktion und eine Ansicht beigefügt.

 

Aufgestellt:

OPG mbH, Khg, Dez. 2014

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